Deutsche Umwelthilfe für "Saubere Luft": Zwangsmaßnahmen gegen Bayerische Staatsregierung beantragt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 21.11.2017 vor dem Verwaltungsgericht München einen Antrag auf "Zwangsgeld oder Zwangshaft" gegen die Bayerische Staatsregierung gestellt. Dies begründet sie mit der fortdauernden Weigerung des Freistaats, ein von der DUH bereits 2012 erstrittenes, mittlerweile rechtskräftiges Urteil für "Saubere Luft" in München zu beachten und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 einzuleiten.

Umsetzung von Maßnahmen gegen Dieselfahrzeuge umstritten

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.02.2017 letztinstanzlich die Vollstreckbarkeit des Urteils für "Saubere Luft in München" aus dem Jahr 2012 bejaht und Fristen für die Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten mit Zwangsgeldern belegt hatte, weigert sich der Freistaat nach Auskunft der DUH aktuell, diese rechtskräftige Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts umzusetzen. In der aktuellen Auseinandersetzung zwischen DUH und Freistaat gehe es um die Weigerung, der gerichtlichen Auflage nachzukommen und bis Ende August 2017 den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt zu machen, nach der "Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Straßen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen".

Freistaat muss drei konkrete Schritte für bessere Luft umsetzen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München habe mit seinem Beschluss im Februar 2017 bestätigt, dass das bereits 2012 im Rechtsstreit mit der DUH ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des VG München weiterhin gültig und vollstreckbar ist, so die DUH. Der Beschluss schreibe das weitere Vorgehen in drei konkret definierten und terminierten Schritten vor, die von der Regierung umzusetzen seien. Bis Ende Juni 2017 hätte ein Gutachten vorliegen müssen, das in einem vollständigen Verzeichnis alle Straßenabschnitte im Gebiet München benennt, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert überschritten wird. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) persönlich habe jedoch verfügt, dass das Gutachten zunächst unter Verschluss bleibe. Erst nach einer ersten Zwangsgeldandrohung der DUH Wochen später sei es veröffentlicht worden.

Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung verlangt

Der nächste Schritt – die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum 31.08.2017 – wurde laut DUH wiederum nicht umgesetzt. Daraufhin habe sie einen zweiten Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro gestellt, aufgrund dessen das VG München den Freistaat am 26.10.2017 zur Zahlung des Zwangsgeldes verurteilt habe. 

Landesregierung nimmt Frist "nicht ernst"

Die Staatsregierung habe das Zwangsgeld zwischenzeitlich gezahlt, am 21.11.2017 aber sinngemäß erklärt, das rechtskräftige Urteil dennoch weiter ignorieren zu werden. Die Anfrage der DUH beim zuständigen Umweltministerium, ob die Erfüllung nunmehr zu erwarten sei, blieb nach Angaben der Umwelthilfe unbeantwortet. In einem Telefonat zwischen dem DUH-Anwalt Remo Klinger und dem Umweltministerium habe dieses erklärt, dass man nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten und die dort genannte Frist "nicht ernst" nehme. Es gebe eine klare Ansage der Landesregierung keine Fahrverbote umzusetzen, daher bedürfe es auch keiner Beteiligung oder Information der Öffentlichkeit.

DUH verlangt Festsetzung höheren Zwangsgeldes oder Zwangshaft

Daher stellte die DUH nun einen Antrag auf Festsetzung eines deutlich erhöhten Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Freistaat, letztere zu vollziehen an der für Luftreinhaltung zuständigen Umweltministerin.

Redaktion beck-aktuell, 27. November 2017.