Regelung betrifft künftige Fälle
Wie die Bundesregierung erläutert, zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt hat. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die nach Mitteilung der Bundesregierung für Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend sein dürfte.
Bereits in ausländischem Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht betroffen
Die Verlustregelung setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz sei auf bereits im ausländischen Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht anwendbar, da sich in der Vergangenheit liegende Handlungen nicht einbeziehen ließen. Denn das stünde im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so die Bundesregierung.