Deutsche IS-Kämpfer mit Doppelpass können künftig Staatsangehörigkeit verlieren

Ein deutscher Pass kann künftig aberkannt werden. Mit einem am 03.04.2019 beschlossenen Änderungsgesetz wird von der Bundesregierung eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Verlustregelung finde keine Anwendung auf Minderjährige, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Regelung betrifft künftige Fälle

Wie die Bundesregierung erläutert, zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt, dass er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt hat. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die nach Mitteilung der Bundesregierung für Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend sein dürfte.

Bereits in ausländischem Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht betroffen

Die Verlustregelung setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz sei auf bereits im ausländischen Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer nicht anwendbar, da sich in der Vergangenheit liegende Handlungen nicht einbeziehen ließen. Denn das stünde im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2019.

Mehr zum Thema