Deutsche Gerichte weiten den in der Corona-Krise stark reduzierten Sitzungsbetrieb wieder aus. "In den vergangenen Wochen musste die Justiz sich im Notbetrieb auf wichtige Strafprozesse, dringende Haftsachen und Fälle von Eilrechtsschutz beschränken", sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Jetzt fahren viele Gerichte den Sitzungsbetrieb mit strikten Abstands- und Hygieneregeln sowie mit Schutzausstattung wie etwa Gesichtsmasken schrittweise wieder hoch."
Publikumsverkehr bleibt reduziert
Der Publikumsverkehr bleibe dabei vorerst noch reduziert. Teilweise planten die Gerichte mit verlängerten Öffnungszeiten, um bei Bedarf auch am Abend oder an Samstagen verhandeln zu können, sagte Rebehn. Nach Richterbund-Angaben haben erste Gerichte in Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein ihren Betrieb bereits ausgeweitet. In Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt kehre die Justiz am 27.04.2020 schrittweise zum öffentlichen Dienstbetrieb zurück. In Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen soll am 04.05.2020 unter strengen Infektionsschutz-Auflagen ein normalisierter Gerichtsbetrieb beginnen.
Redaktion beck-aktuell, 27. April 2020 (dpa).
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