Deutsche Bank muss wegen umstrittener Aktiendeals Bußgeld zahlen

Frankfurter Staatsanwälte haben der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen umstrittener "Cum-Ex"-Aktiendeals ein Bußgeld von vier Millionen Euro aufgebrummt. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bestätigte am 05.12.2018 den Eingang des Geldes, ohne den Namen des Instituts zu nennen.

Deutsche Bank äußerte sich bislang nicht

Mit dieser Maßnahme der Vermögensabschöpfung sei der "Ordnungswidrigkeitenteil" des Verfahrens abgeschlossen. Die Ermittlungen gegen drei Beschuldigte in diesem seit Juni 2015 anhängigen Komplex laufen nach Angaben der Behörde weiter. Die Deutsche Bank wollte den Vorgang, zu dem es zuvor einen Medienbericht gegeben hatte, weder bestätigen noch dementieren.

Schaden in Höhe von mehr als 55 Milliarden Euro

Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.

Im konkreten Fall 43 Millionen Euro geltend gemacht

In dem konkreten Fall legen die Ermittler den Beschuldigten nach früheren Angaben zur Last, im Jahr 2008 über eine Gesellschaft Wertpapiergeschäfte um den Dividendenstichtag getätigt zu haben. Auf Basis von Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern sollen in der Folge beim Finanzamt insgesamt etwa 43 Millionen Euro geltend gemacht worden sein. Zu einer Anrechnung oder gar Auszahlung dieser Summe kam es jedoch nicht, da das Finanzamt die Anrechnung verweigerte.

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2018 (dpa).