Strafrahmen im unteren Bereich
Pirinçci selbst äußerte sich nicht zur Sache. Er stellte sich vor Gericht aber als mittellos dar und beklagte einen Boykott durch den Buchhandel. Auch deshalb blieb die Strafrichterin im unteren Bereich des ausgehandelten Strafrahmens. Damit zahlte es sich für den 57-Jährigen aus, dass er den ursprünglichen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Nun muss er 9.000 Euro weniger zahlen.
Gericht: Meinungsfreiheit ein hohes Gut
Weitere damalige Äußerungen, die auch überprüft worden seien, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, so die Richterin weiter. "Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie hat aber Grenzen dort, wo Strafgesetze berührt werden, etwa wenn sie sich über die Menschenwürde hinwegsetzt“, ermahnte die Vorsitzende Richterin Daniela Rothermundt den Angeklagten. So sei es nicht akzeptabel, Menschen als "Müll" zu bezeichnen oder von "Moslemmüllhalden“ zu sprechen.