Zahl der in Deutschland Verurteilten 2015 weiterhin rückläufig

Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist 2015 erneut gesunken, und zwar gegenüber 2014 um 1,2% von 748.800 auf 739.500 Personen. Dies hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Danach sei die Verurteiltenzahl in Deutschland seit dem Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt worden sei, kontinuierlich zurückgegangen und habe 2015 um rund 18% unter dem Stand von 2007 gelegen.

Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten dominant

Laut Destatis dominierten wie in den Vorjahren die verschiedenen Eigentums- und Vermögensdelikte. Wegen dieser Straftaten habe es 2015 insgesamt 353.000 Verurteilte gegeben. Wegen Straftaten im Straßenverkehr seien 151.000 Personen verurteilt worden. Weitere 109.500 Personen seien wegen Straftaten gegen die Person belangt worden (unter anderem Körperverletzung, Tötungsdelikte). Unter den sonstigen 126.000 Verurteilten hätten mit 55.900 Personen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz dominiert.

91% nach allgemeinem Strafrecht verurteilt

Die Struktur der verhängten Sanktionen sei ähnlich wie in den Vorjahren gewesen. Bei 674.100 Personen (91% der insgesamt Verurteilten) hätten die Gerichte das allgemeine Strafrecht angewandt und bei 65.300 Personen (9%) das Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht könne auch für Heranwachsende (18 bis 20) Jahre angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2015 sei es annähernd bei 2 von 3 verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung gekommen.

Geldstrafe war Hauptsanktionsart

Innerhalb des allgemeinen Strafrechts überwog Destatis zufolge mit 84% die Geldstrafe als Hauptsanktionsart. So seien 567.100 Personen mit einer Geldstrafe belegt worden. Weitere 107.100 Personen (16%) seien zu einer Freiheitstrafe verurteilt worden, die bei 75.300 Personen zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Entsprechend hätten 31.800 Verurteilte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten.

Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht dominant

Innerhalb des Jugendstrafrechts hätten 2015 mit insgesamt 54.800 (84%) die sogenannten Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen dominiert. 10.600 Personen (16%) hätten eine Jugendstrafe erhalten, die bei 6.400 zur Bewährung ausgesetzt worden sei.

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2017.

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