Der fünfte Mann
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© Uli Deck / dpa

Seit vergangenem Freitag ist klar: Stephan Harbarth rückt an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss die Stabübergabe von dem turnusmäßig ausscheidenden Andreas Voßkuhle nur noch zeremoniell besiegeln. In Zeiten von Corona-Krise und Stress mit dem Europäischen Gerichtshof gibt es für den ausgleichenden Juristen allerhand zu tun. Protokollarisch ist er dann der fünfte (bildlich gesprochen) Mann im Staat.

"Der Gesetzemacher"

"Der Gesetzemacher" stand über dem Porträt, das die NJW vor vier Jahren veröffentlicht hat. "Umtriebig im Bundestag, im Wahlkreis, in der Kanzlei – und nun auch noch im Fraktionsvorstand von CDU / CSU", lautete der Vorspann: "Stephan Harbarth ist nicht nur ein ausgezeichnet verdienender Wirtschaftsanwalt, sondern auch der mächtigste Rechts- und Innenpolitiker der Union im Parlament. Lobbyismus-Vorwürfe lässt er an sich abperlen." Nun müsste man titeln: "Der Urteilsfinder". Auch wenn Harbarth – seit Ende 2018 Richter am höchsten Gericht, Vorsitzender des Ersten Senats und von der Politik als Vizepräsident von vornherein zum Voßkuhle-Nachfolger auserkoren – natürlich weiterhin nur einer von sechzehn Robenträgern an der allerletzten Instanz ist. Oder ist dies mittlerweile der EuGH in Luxemburg?

Um eine Klärung dieser Frage wird Harbarth sich bemühen müssen. Was zu seinem Naturell passt, das er weder als einst maßgeblicher Rechtspolitiker von CDU/CSU noch als Bundesverfassungsrichter verloren hat. Unaufgeregt zuhören und dann seine Botschaft verbreiten ist weiterhin sein Naturell. Als die Union ihn nach Karlsruhe bugsierte, kam das für den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten ziemlich unerwartet. Die Kanzlerin war damals ebenso wie der sozialdemokratische Koalitionspartner und viele andere in Sorge, das Erstarken der AfD gefährde auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. In solch stürmischen Zeiten schien ein erfahrener Volksvertreter gerade der richtige zu sein, um dessen Werte zu vermitteln. Dass dieser weiterhin (als einer der bestverdienenden Parlamentarier) in einer hochkarätigen Wirtschaftskanzlei tätig war, störte zwar manchen im rot-grünen Spektrum. Doch sein entschiedenes Plädoyer im Bundestagsplenum für den damals umstrittenen Migrationspakt nahm auch Kritiker für den eigentlich eher Konservativen ein.

Als streitbarer Politiker und Anwalt an das BVerfG

In Karlsruhe hat man Harbarth von Anfang an den Rücken gestärkt. "Die Dosis macht das Gift" – das ist einer der Sätze, die Voßkuhle gern öffentlich wiederholt: Es tue dem Gericht gut, ein, zwei Leute in seinen Reihen zu haben, die etwas von Politik verstehen und wissen, was hinter den Kulissen abläuft. Als Bereicherung würdigt Voßkuhle gerade auch Harbarths Erfahrungsschatz als Wirtschaftsanwalt. Mit Abschlüssen in Heidelberg und Yale war Harbarth bis 2018 Partner in der Mannheimer Großkanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (noch Teil der US-amerikanischen Großkanzlei Shearman Sterling LLP, als er dort anheuerte). Tatsächlich ist Harbarth erst der fünfte ehemalige Anwalt in der Geschichte des Gerichts, unter zahlreichen vormaligen Bundesrichtern und Hochschulprofessoren. Kritiker erinnern sich gern daran, dass die Kanzlei SZA mit dem Slogan "Zu uns kommen Konzerne" VW im Dieselskandal vertreten hat. Persönlich war Harbarth mit dem Mandat nicht betraut. Inzwischen hat er die Sozietät verlassen. Als Verfassungsrichter darf er nur seine Honorarprofessur an der Uni Heidelberg weiter pflegen.

Ruhig, besonnen und freundlich im Naturell, kann der gebürtige Heidelberger aber durchaus spitz formulieren. So warnte er die SPD einst im Gespräch mit Journalisten, sie werde sich schwer damit tun, ihren Anhängern zu vermitteln, wenn es eine "Vergewaltigung zweiter Klasse" gäbe. Denn als sich die Rechtspolitiker der Koalition auf das Prinzip "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht geeinigt hatten, sollen sich die Sozialdemokraten zunächst dagegen gesträubt haben, diese Verschärfung auch in die Abschiebevorschriften im Ausländerrecht aufzunehmen. Und im Plenarsaal des Reichstags warf er seinem Vorredner, dem Grünen-Politiker Konstantin von Notz, in der Debatte über Anti-Terror-Gesetze an den Kopf: "Ich hätte kein Problem damit, wenn Herr Kollege von Notz einen kleinen Moment länger sprechen würde, wenn er sich wenigstens mit der Sicherheitslage auf unserem Planeten befassen würde, statt Schilderungen vorzutragen, die mit Deutschland und Europa schlicht und ergreifend nichts gemein haben." Auch sonst schien Schwarz-Grün damals nicht gerade Harbarths Herzenskonstellation für die nächste Legislaturperiode zu sein. "Bei den Rückführungen geht es auch um Gerechtigkeit", belehrte er im Reichstag die Ökopartei in der Auseinandersetzung über ärztliche Atteste für abgelehnte Asylbewerber und über sichere Herkunftsstaaten: "Es kann nicht sein, dass derjenige, der sich seiner Ausreisepflicht nur lange genug widersetzt, dafür am Ende belohnt wird, womöglich durch eine Altfallregelung der Grünen; und dass der gesetzestreue Ausländer, der freiwillig und frühzeitig das Land verlässt, am Ende der Dumme ist." Wofür er von deren Protagonistin Claudia Roth empörte Zwischenrufe wie "übel" und "menschenverachtend" erntete.

Erste Entscheidungen

Einige Gegner versuchten sogar, seine Ernennung direkt beim Gericht anzufechten. Die Richter ließen diese Klagen mit äußerst knapp und kühl formulierten  Beschlüssen ins Leere laufen. Intern aber stellt Harbarths Politiker-Vergangenheit auch das Gericht vor Herausforderungen. Sein Senat hat demnächst über das 2017 beschlossene Kinderehen-Verbot zu entscheiden. Harbarth hat seinen sieben Kollegen angezeigt, damals "intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes (...) eingebunden" gewesen zu sein. Diese haben sich dafür ausgesprochen, dass er mitentscheiden soll - schließlich habe er damals rechtspolitisch argumentiert und nichts verfassungsrechtlich bewertet. Aber nicht alle wollten diesen Drahtseilakt mitgehen. "Die Entscheidung ist mit Gegenstimmen ergangen", steht unter dem Beschluss. Mehr nicht. Harbarth will eine mögliche Befangenheit auch künftig zur Entscheidung stellen – "auch für Fälle, zu denen ich eine anwaltliche Berührung hatte", sagt er im Mai 2019 der FAZ. Entscheidungen des Gerichts müssten unangreifbar sein. Im ersten großen Urteil unter seinem Vorsitz kippte der Erste Senat im November die Sanktionen gegen unkooperative Hartz-IV-Empfänger einstimmig.

Aus der Union gab es dafür keinen Beifall. Wegen seiner Nähe zur Wirtschaft hatten ihm Aktionärsschützer und einzelne Medien übrigens schon vor "Dieselgate" Lobbyismus vorgeworfen. So als er zusammen mit seinem damaligen FDP-Pendant Marco Buschmann (inzwischen Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen) vergeblich vorschlug, im Zuge der damals stockenden Aktienrechtsnovelle die mitunter ein Jahrzehnt währenden Spruchverfahren, in denen Gerichte die Entschädigung von Minderheitsaktionären prüfen, auf eine einzige Tatsacheninstanz zu reduzieren. "Die Vorwürfe haben sich schnell als Luftnummer entpuppt", gab der LL.M.-Absolvent aus Harvard zurück. Hinter der Kampagne hätten unter anderem Wirtschaftsprüfer gesteckt, deren Geschäftsmodell durch eine solche Reform gelitten hätte.

Harbarth betont Vorteile seiner Politikervergangenheit

In Interviews betont der verheiratete Vater dreier kleiner Töchter nun nach seinem Wechsel von der Ersten zur Dritten Gewalt, welche Vorteile die Richter-Vielfalt habe. "Als Abgeordneter hat man unzählige Bürgergespräche geführt, Weinfeste besucht, Bürgerbriefe gelesen", sagte er der Süddeutschen Zeitung: "Man weiß, wie es in unserer Gesellschaft zugeht. Das verleiht dem Gericht eine gewisse Erdung." Pflichtgemäße Besuche an der Partei- und Wählerbasis des Wahlkreises Rhein-Neckar, die er getreulich in sozialen Netzwerken wie Facebook dokumentierte. Geerdet haben dürfte ihn auch seine Familie: Die drei Mädchen saßen zusammen mit ihrer Mutter in der ersten Reihe, als ihr Vater zeremoniell ins Richteramt eingeführt wurde. Die jüngste fast ebenso diszipliniert wie der Papa: Während Voßkuhle sprach, war sie in Lektüre vertieft – allerdings eines Bilderbuchs statt einer Gerichtsakte.

Prof. Dr. Joachim Jahn

Redaktion beck-aktuell, Joachim Jahn, 18. Mai 2020 (ergänzt durch Material der dpa).