Der Brexit-Deal: Die vorläufige Vereinbarung im Überblick

Die Europäische Union und Großbritannien haben in ihren Brexit-Verhandlungen erste Streitfragen geklärt. Die Ergebnisse sind in einem 15-seitigen Verhandlungspapier festgehalten und betreffen die Rechte der Bürger, die Schlussrechnung sowie Grenzfragen zwischen Irland und Nordirland.

Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit

EU-Bürger, die zum Zeitpunkt des EU-Austritts 2019 schon in Großbritannien leben, können laut Vereinbarung dort weiter wohnen, arbeiten und studieren. Dasselbe gilt für Briten in der EU. Diese Bürger dürfen ferner ihre Familie nachholen, auch Kinder, die erst nach dem Brexit geboren werden. Darüber hinaus behalten Briten in der EU und EU-Bürger in Großbritannien ihre Ansprüche an Kranken- und Rentenversicherung und andere Sozialkassen. Auch verspricht Großbritannien den EU-Bürgern im Land einen besonderen Aufenthaltsstatus, der ihre Rechte sichert. Er soll einfach und zu niedrigen Kosten zu beantragen sein. EU-Bürger können ihre Rechte nur vor britischen Gerichten einklagen. Diese müssen aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einbeziehen und können dem EuGH Fragen vorlegen.

Schlussrechnung wird in Euro beglichen

Großbritannien wird in den Jahren 2019 und 2020 wie bisher in den EU-Haushalt einzahlen, legt das Verhandlungsergebnis fest. Auch danach zahlt es für während der Mitgliedschaft getroffene gemeinsame Entscheidungen, sofern diese noch nicht abgewickelt sind. Ein Beispiel sind Beamtenpensionen. Auf der anderen Seite können britische Institutionen bis 2020 weiter wie bisher EU-Mittel aus Förderprogrammen beantragen. Die Schlussrechnung zwischen Großbritannien und EU wird in Euro beglichen.

Einigung für Irland und Nordirland

Im dritten großen Komplex der Einigung bekennt sich Großbritannien zur engen Kooperation zwischen seinem Landesteil Nordirland und der Republik Irland. Das Vereinigte Königreich garantiert eine offene Grenze zwischen beiden Teilen der Insel. Außerdem sollen Grenzkontrollen durch ein Handelsabkommen mit der EU vermieden werden. Falls dies nicht gelingt, will es "besondere Lösungen“ vorschlagen. Gibt es darüber keine Einigung, verspricht Großbritannien die "vollständige Angleichung" (full alignment) an die Regeln des EU-Binnenmarkts, soweit dies nötig ist, um den gemeinsamen Wirtschaftsraum auf der Insel und das Karfreitagsabkommen von 1998 zu bewahren. Daneben können Menschen in beiden Teilen wählen, ob sie Bürger Großbritanniens oder der Republik Irland sein wollen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2017 (dpa).

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