Unter anderem Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung gefordert
Die Summe setze sich zusammen aus Entschädigungen für Verdienstausfälle und Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung, so Yücels Anwalt. Weiter sagte er, er habe bereits Klage eingereicht. In der Klageschrift, die der dpa vorliegt, heißt es unter anderem, Yücel sei unter "unmenschlichen Bedingungen" festgehalten worden. Reporter ohne Grenzen hatte am 29.08.2018 berichtet, dass Yücel von der Türkei eine Haftentschädigung fordern wolle.
Verfahren wegen Terrorvorwürfen gegen Yücel geht weiter
Im Februar 2018 war Yücel aus der U-Haft freigelassen worden und durfte ausreisen. Im Gefängnis Silivri bei Istanbul saß er lange und ohne Anklageschrift in Einzelhaft. Gleichzeitig mit seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurde Anklage erhoben. Das Verfahren geht weiter. Der Vorwurf lautet unter anderem "Propaganda für eine Terrororganisation". Ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.
Anwalt: Präzedenzfall für andere Journalisten schaffen
Die erste Anhörung in Yücels Klage gegen die Türkei - die Klage richtet sich an das Schatzamt - erwartet sein Anwalt für den 25.09.2018. Man wolle auch einen Präzedenzfall setzen für andere Journalisten, "die illegal ohne ordentliche Beweise" festgehalten worden seien.
Bei Nichtentschädigung Klage beim EGMR
Er kündigte an, dass Yücel und er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden würden, sollten sie in der Türkei keine Entschädigung erhalten. Die Inhaftierung von Yücel und weiteren Deutschen aus "politischen Gründen" hatte 2017 zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt.