Deal mit Ungarn und Polen könnte Rechtsstaatsstrafen stark verzögern

Der Start des neuen Verfahrens zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in der EU könnte sich durch den von der Bundesregierung vorbereiteten Deal mit Ungarn und Polen deutlich verzögern. Dass der Mechanismus so lange nicht angewendet werden solle, wie eine mögliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof laufe, bedeute eine mögliche Verzögerung bis ins Jahr 2022, sagte der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner der Deutschen Presse-Agentur.

Orban bis zu Parlamentswahl Anfang 2022 unbelastet

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban werde so bis zur Parlamentswahl in seinem Land ungeschoren davonkommen. Sie ist turnusgemäß für das Frühjahr 2022 vorgesehen. Erfreut zeigte sich Körner hingegen darüber, dass das Verfahren an sich unangetastet bleiben soll. Die jetzt geplante Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus schließe vor allem Dinge aus, die sowieso nicht vorgesehen gewesen seien, kommentierte er.

Hoffnung auf Aufgabe der Blockadehaltung zu Corona-Hilfen

Der Deal mit der Zusatzerklärung wurde von der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Ungarn und Polen ausgehandelt, um die beiden Länder dazu zu bewegen, ihr Veto gegen Entscheidungen zum langfristigen EU-Haushalt und zu den milliardenschweren Corona-Hilfen aufzuheben. Ungarn und Polen hatte die Blockade begonnen, weil sie befürchten, dass der neue Rechtsstaatsmechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel kürzen zu können.

Kompromiss noch nicht in trockenen Tüchern

Über die Zusatzerklärung soll nun unter anderem festgelegt werden, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung des Verfahrens zu wehren. Eine davon ist eine Überprüfung durch den EuGH. Dem Kompromiss müssen nun auch noch die anderen 24 EU-Staaten zustimmen. Eine Entscheidung wird beim EU-Gipfel am 10. und 11.12.2020 erwartet.

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2020 (dpa).

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