DDR-Vermögen: Schweizer Gericht entscheidet zu Gunsten Deutschlands

In einem Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), früher Treuhandanstalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Laut Gericht haben Verantwortliche der Bank "elementare Sorgfaltspflichten verletzt“ und müssen alle Beträge ersetzen, die seit dem 11.06.1990 abgeflossen sind.

Gelder wurden von SED-Mitgliedern kurz vor der Wende in die Schweiz geschafft

Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuholen, die Mitglieder der einstigen DDR-Staatspartei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen. Die BvS wirft der Bank Julius Bär vor, als Nachfolgerin der Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen zu haben.

Bundesgericht kippt Entscheidung des Obergerichts

Das Obergericht in Zürich hatte vor einigen Monaten entschieden, die Forderungen der BvS seien mit einem Vergleich getilgt, den die BvS 2009 mit der Geschäftsführerin der ostdeutschen Gesellschaft geschlossen hatte. Sie hatte 106 Millionen Euro zurückgezahlt. Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, befand aber, dass die Verrechnung unzulässig war. Das Obergericht in Zürich muss nun prüfen, ob die Forderungen der BvS aus anderen Gründen abzuweisen sind.

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2019 (dpa).

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