DAV: Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung indiskutabel

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich deutlich gegen eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung aus. Bestrebungen zur "Wiederbelebung" der Vorratsdatenspeicherung – auch Verkehrsdatenspeicherung – auf europäischer, wie auch nationaler Ebene seien indiskutabel, betonte DAV-Hauptgeschäftsführer Philipp Wendt. Die klare Absage des EuGH an die Vorratsdatenspeicherung müsse respektiert werden, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung vom 06.11.2019 weiter. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta unvereinbar.

Neuer Anlauf könnte unmittelbar bevorstehen

Seit dem Tele2-Urteil des EuGH von 2016 stehe fest: Die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung von Daten auf Vorrat verstoße gegen die E-Privacy-Richtlinie in ihrer Interpretation nach der EU-Grundrechtecharta. Dennoch stehe in der EU – gehe es nach den Mitgliedstaaten – ein neuer Anlauf zu einer Vorratsdatenspeicherung unmittelbar bevor. Bei der anstehenden Justizministerkonferenz in Berlin wollten neun Bundesländer dieses Vorhaben unterstützen.

DAV: Maßnahme weder praktikabel noch verhältnismäßig

Datenspeicherung auf Vorrat sei weder praktikabel noch verhältnismäßig und nicht mit den Freiheitsrechten aus GG und EU-Grundrechtecharta vereinbar. Das gelte für eine mögliche EU-Gesetzgebung wie auch für das deutsche Gesetz. Es gebe nicht einmal empirische Erkenntnisse, ob mit der Vorratsdatenspeicherung das Ziel der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung überhaupt erreicht werden könne, heißt es in der Mitteilung des DAV.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2019.

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