Einige Karten bereits ausgetauscht
Bundesnotarkammer (BNotK) und Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben nach Angaben des DAV bereits damit begonnen, alle beA-Karten zu tauschen. Die ersten Nutzerinnen und Nutzer hätten ihre neuen Karten erhalten. In Zukunft werde eine Fernsignatur genutzt, das Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) sei nicht mehr auf der beA-Karte gespeichert. Anfang September ende die Wirksamkeit der ersten beA-Zertifikate. Vorher müsse der Kartentausch aber durchgeführt worden sein, da sonst die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht möglich sei.
Kritik an BRAK für fehlenden Information
Da der Austausch der beA-Karten jedoch dazu führe, dass bei Nutzung einer Anwaltssoftware elektronische Dokumente zumindest vorübergehend nicht mehr qualifiziert elektronisch signiert werden können, müssten betroffene Anwältinnen und Anwälte ihre Arbeitsweise zunächst umorganisieren: So sei für die gerichtliche Kommunikation etwa die Nutzung des Webclients oder ein Versand aus dem eigenen anwaltlichen Postfach (§ 130a Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative ZPO) möglich. Die elektronische Kommunikation mit Behörden über die anwaltliche Fachsoftware sei dann vorübergehend ebenfalls nicht mehr möglich, da solche elektronischen Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden müssten, wenn sie die Schriftform voraussetzen (§ 36a Abs. 2 SGB I, § 3a Abs. 2 VwVfG). Der DAV kritisiert in seiner Mitteilung die BRAK für die ausgebliebene Information aller Anwältinnen und Anwälte und fordert eine schnelle Lösung des Problems.