DAV warnt vor "hektischen" StPO-Änderungen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht zu hektische Veränderungen in der Strafprozessordnung kritisch. Bereits in der kommenden Woche könnte der Bundestag ein Gesetz beschließen, das eine Pausierung der strafrechtlichen Hauptverhandlung von über drei Monaten ermöglicht. Davor warnen die Rechtsanwälte Stefan Conen und Ali Norouzi in einer Mitteilung des DAV vom 19.03.2020. Krisen definierten nicht das Recht, geben die Mitglieder des DAV-Strafrechtsausschusses zu bedenken. Es müsse daher unbedingt gewährleistet sein, dass eine längere Hemmung der Unterbrechung als Sonderregelung auf die gegenwärtige Pan- beziehungsweise Epidemie beschränkt bleibe.

Eilige Verfahren nicht auf lange Bank schieben

Zudem sollte eine entsprechende Sonderregelung nur für solche Hauptverhandlungen möglich sein, bei denen bereits mindestens zehn Tage verhandelt wurde, entsprechend § 229 Abs. 3 Stopp, meinen die Anwälte. Darüber hinaus sollte die Justiz nicht zum Stillstand kommen, fordern Conen und Norouzi. Eilige Verfahren, etwa Haftsachen, dürften nicht etwa auf dem Rücken Inhaftierter auf die lange Bank geschoben werden.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2020.