Bisherige Möglichkeiten ausreichend
"Der Entwurf zeigt nicht, warum die Einrichtung solcher Hintertüren notwendig sein sollte. Das ist sie auch nicht", betonte Eren Basar, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht. Offenbar sollen hier fehlende technische und personelle Kapazitäten mit der Erweiterung von Befugnissen ausgeglichen werden, vermutet Basar. Die Ermittlungsbehörden hätten in der Regel bereits eine rechtliche Grundlage, sich Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu verschaffen. In Deutschland hätten die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden zum Beispiel sowohl präventiv als auch strafprozessual bereits weitreichende Möglichkeiten, auf IT-Systeme zuzugreifen. Sie könnten im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität schon jetzt – auch verdeckt – auf den jeweiligen Geräten hinterlegte Passwörter und Verschlüsselungscodes auslesen.
Arbeitserleichterung keine Grundlage für Initiative
Diese Befugnisse zu nutzen und auf die Daten zuzugreifen, könne im Einzelfall aufwendig sein. Dass die Behörden über diese Kapazitäten bei der IT-Forensik nicht immer verfügen, rechtfertige so umfassende Eingriffsmöglichkeiten nicht. Ein (noch) breiterer Ansatz möge für die Ermittler praktischer und damit wünschenswert sein. Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit nur zu erleichtern, könne aber nicht Grundlage für eine solche Initiative sein.
Verschlechterung allgemeiner IT-Sicherheit befürchtet
Eine Entschlüsselungsbefugnis würde auch potenziellen Angreifern die Arbeit erleichtern. Damit würde die allgemeine IT-Sicherheit verschlechtert, und zwar europaweit. Wenn einmal eine Tür eingebaut sei, stehe diese nicht nur bestimmten Akteuren offen. Ziel sollte sein, die Sicherheit informationstechnischer Systeme für alle zu verbessern. Dafür müssten die Hintertüren geschlossen bleiben, erläuterte Basar.