DAV unterstützt geplante EU-Regelung zum Whistleblowing nur teilweise

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Europäischen Kommission, Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, besser als in der Vergangenheit zu schützen. Umfasst sei auch die Erweiterung des Schutzkreises auf Dritte, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum betroffenen Unternehmen stehen, beispielsweise Lieferanten oder Vertriebspartner, so der DAV in einer im November 2018 veröffentlichten Stellungnahme zu einer geplanten EU-Richtlinie. Für die Anwaltschaft und andere Berufsgeheimnisträger fehle es allerdings an einer Ausnahmeregelung im persönlichen Anwendungsbereich, kritisieren die Anwälte. Eine solche sollte explizit aufgenommen werden, fordert der Verein.

Vorschlag werde ultima ratio Prinzip nicht gerecht

Das berechtigte politische und gesellschaftliche Anliegen, Hinweisgebern (sogenannte Whistleblower) unter dem Eindruck medien-veröffentlichter Beispielsfälle einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und Sanktionierung angedeihen zu lassen, dürfe zudem die grundgesetzlich geschützten Rechte eines von einem Verdacht Betroffenen – seien es natürliche Personen, private oder öffentliche juristische Personen – nicht außer Acht lassen. Dem werde der Entwurf nicht immer ausreichend gerecht, was kritisch zu bewerten sei und einer Anpassung bedürfe. Zudem werde der Kommissionsvorschlag nicht ausreichend dem Ultima-ratio-Prinzip gerecht, wenn sich ein Hinweisgeber zum Gang in die Öffentlichkeit entschließe.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2018.