Gesetzentwurf soll offensichtlich Beweisführung erleichtern
Mit dem Gesetzentwurf sollen offensichtlich die Beweisprobleme bei der Zuordnung zu Katalogstraftaten dadurch aufgefangen werden, dass Geldwäsche nun einfach an jegliches strafbare Vorverhalten anknüpfbar ist, moniert Conen weiter. Die schiere Uferlosigkeit dieses Vorhabens habe selbst das Justizministerium erkannt gehabt. Daher habe nach dem Referentenentwurf zumindest die leichtfertige Geldwäsche wegfallen sollen, um wenigstens noch Ansätze von Konturen des Tatbestands zu erreichen.
Misstrauen als Compliance-Pflicht mit liberaler Gesellschaft unvereinbar
Im aktuellen Regierungsentwurf sei die Leichtfertigkeit nun aber wieder enthalten. Danach drohe künftig jedem ein Geldwäscheverfahren, der geschäftliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen unterhält, die im Visier strafrechtlicher Ermittlungen stehen. Statt der Unschulds- werde die Schuldvermutung zum Eigenschutz zur Pflicht. Denn zur Vermeidung einer Strafbarkeit müsse sich künftig jeder Einzelne im alltäglichen Geschäftsverkehr stets fragen: Könnte das Geld meines Vertragspartners eventuell auch aus einer trüben Quelle stammen? Es sei mit dem Gedanken einer liberalen Gesellschaft und freien Marktwirtschaft unvereinbar, Misstrauen in die Redlichkeit seiner Mitbürger zur Compliance-Pflicht zu erheben, so Conen abschließend in seinem Statement.