DAV kritisiert Regierungsentwurf zur Verfolgung der Geldwäsche

Der Deutsche Anwaltverein übt scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Verfolgung der Geldwäsche. Neben einer Ausweitung möglicher Vortaten auf jede denkbare Straftat enthalte diese Fassung im Gegensatz zum Referentenentwurf nun doch wieder die Variante der leichtfertigen Geldwäsche, bemängelt Rechtsanwalt Stefan Conen in einem Statement für den DAV. Damit erhebe man letztlich gegenseitiges Misstrauen zur Compliance-Pflicht.

Gesetzentwurf soll offensichtlich Beweisführung erleichtern

Mit dem Gesetzentwurf sollen offensichtlich die Beweisprobleme bei der Zuordnung zu Katalogstraftaten dadurch aufgefangen werden, dass Geldwäsche nun einfach an jegliches strafbare Vorverhalten anknüpfbar ist, moniert Conen weiter. Die schiere Uferlosigkeit dieses Vorhabens habe selbst das Justizministerium erkannt gehabt. Daher habe nach dem Referentenentwurf zumindest die leichtfertige Geldwäsche wegfallen sollen, um wenigstens noch Ansätze von Konturen des Tatbestands zu erreichen.

Misstrauen als Compliance-Pflicht mit liberaler Gesellschaft unvereinbar

Im aktuellen Regierungsentwurf sei die Leichtfertigkeit nun aber wieder enthalten. Danach drohe künftig jedem ein Geldwäscheverfahren, der geschäftliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen unterhält, die im Visier strafrechtlicher Ermittlungen stehen. Statt der Unschulds- werde die Schuldvermutung zum Eigenschutz zur Pflicht. Denn zur Vermeidung einer Strafbarkeit müsse sich künftig jeder Einzelne im alltäglichen Geschäftsverkehr stets fragen: Könnte das Geld meines Vertragspartners eventuell auch aus einer trüben Quelle stammen? Es sei mit dem Gedanken einer liberalen Gesellschaft und freien Marktwirtschaft unvereinbar, Misstrauen in die Redlichkeit seiner Mitbürger zur Compliance-Pflicht zu erheben, so Conen abschließend in seinem Statement.

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2020.