DAV startet neue Print- und Onlinekombination des Anwaltsblatts

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat das Anwaltsblatt zum Jahresbeginn 2018 neu gestaltet, um dem geänderten Informations- und Kommunikationsverhalten in der Anwaltschaft Rechnung zu tragen. Dies teilte der DAV am 02.01.2018 mit. Printausgabe und Online-Angebot seien nun miteinander verschränkt.

Umfrage: Anwaltsblatt-Leser nutzen täglich Smart-Phone

Laut DAV hat eine Umfrage gezeigt, dass 88% der Leser und 92% der Leserinnen des Anwaltsblatts täglich ein Smart-Phone nutzten. "Mit den Berufseinsteigern erleben wir die erste Generation, die vom ersten Semester an mit einem Smart-Phone in der Tasche studiert hat", erläutert DAV-Präsident Ulrich Schellenberg die Gründe für den Relaunch. Ziel des Relaunchs sei es, dass das Anwaltsblatt auch in Zukunft seine Leser dort erreiche, wo sie Informationen suchten.

Verschränkung von Print- und Online-Angebot 

Das neue Anwaltsblatt zeichne sich durch eine Verschränkung von Print- und Online-Angebot aus. Damit in den neuen Rubriken AnwaltsPraxis, AnwaltsWissen und AnwaltVerein alles knapper, kompakter und präziser werden könne, erschienen die meisten Fachaufsätze online (in der Anwaltsblatt-App und mit Direktlink auf ein PDF) – würden aber im Heft so vorgestellt, dass Praktiker wissen, worum es gehe.

Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2018.