DAV sieht noch Nachbesserungsbedarf bei Gesetzentwurf zu Entgelttransparenz

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz). Dies geht aus einer im März 2017 veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses Arbeitsrecht hervor. Moniert werden im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelungen allerdings einige Unklarheiten und Widersprüche. Diese müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden, fordert der DAV.

Anwälte verweisen auf erheblichen Aufwand für Unternehmen

Der neue Entwurf des EntgTranspG sei insgesamt besser lesbar und beteilige Betriebsräte und Tarifvertragsparteien bei der Schaffung von Entgelttransparenz, so das Fazit des DAV. Dies sei grundsätzlich zu begrüßen. Die vorgesehenen Regelungen enthielten aber noch eine Reihe von Unklarheiten, die zu beseitigen seien. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Umsetzung des EntgTranspG mit erheblichem Aufwand und mit auch durch den Gesetzgeber nicht zu beseitigenden Unklarheiten für die betroffenen Unternehmen verbunden sei. Die damit einhergehende Belastung sei nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich eine nicht hinnehmbare Benachteiligung von Arbeitnehmern wegen des Geschlechts hierzu zwinge. Dies sei eine politische Abwägung, betonte der DAV.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2017.

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