Die Aufgabe von Rechtsschutzversicherern sei die Kostenübernahme, nicht die Rechtsberatung, erklärte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Stefan von Raumer. Eine Vermischung der wirtschaftlichen Interessen der Versicherer mit den Rechtsinteressen der Versicherten gefährde die unabhängige Rechtsvertretung. Rechtsberatung müsse allein die Interessen der Rechtsschutzsuchenden im Blick haben. Dass die Rolle des Versicherers nicht mit einer objektiven, ausschließlich am Mandanteninteresse orientierten Beratung vereinbar ist, habe der BGH schon 1961 klargestellt.
Dementsprechend kritisiert der DAV aktuelle Überlegungen Bayerns, Rechtsschutzversicherern die außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen. Durch ihre Unabhängigkeit und strengen berufsrechtlichen Anforderungen "ist die Anwaltschaft entscheidender Baustein für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht", betont der Anwaltverein.
Schon heute existiere ein asymmetrischer Markt, in dem anwaltliche und nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister unter ungleichen Bedingungen konkurrierten. Das habe der DAV mit Blick auf das unionsrechtliche Kohärenzerfordernis bereits kritisiert. "Eine weitere Öffnung wäre nicht mit den hohen berufsrechtlichen Anforderungen vereinbar, die die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege erfüllen muss, um den Interessen ihrer Mandantschaft zu dienen", so von Raumer. Das deutsche Rechtsberatungsmonopol sei vom Europarecht bestätigt; es diene dem Verbraucherschutz und stärke das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Interessenkonflikte programmiert
Wie entscheidend etwa der Aspekt der Unabhängigkeit ist, zeigt sich für DAV-Vizepräsident Fabian Widder bereits daran, dass Versicherungsunternehmen in der gleichen Angelegenheit beide Beteiligte eines Rechtsstreits vertreten könnten, wenn beide bei ihm versichert sind. "Das Ergebnis ist dann im Zweifel das Beste für den Versicherer, nicht aber für die Betroffenen“, so Widder, der den Vorsitz im DAV-Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht innehat.
Das Geschäftsmodell von Versicherungsunternehmen sei es, Kosten zu vermeiden. Widder befürchtet daher, dass Rechtsuchende vermehrt zu Vergleichen gedrängt werden, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Das sei günstig für die Rechtsschutzversicherer. "Aber ist es auch für den konkreten Betroffenen im konkreten Fall die beste Lösung? Und haftet die Versicherung, wenn nicht? Oder wenn andere Beratungsfehler vorliegen? Das ist Sparpolitik auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger", mahnte Widder.
DAV fordert: Anwaltschaft fragen!
Seine Bedenken hat der DAV bereits in einem Schreiben an die Justiziminister und -ministerinnen der Länder sowie die Bundesjustizministerin kundgetan. In jedem Fall müsse, bevor Rechtsschutzversicherern die außergerichtliche Rechtsberatung erlaubt werde, das Gespräch mit der Anwaltschaft gesucht werden. Der DAV sei dazu bisher nicht angesprochen worden.
Zur Bewältigung aktueller Herausforderungen der Justiz, vor allem zivilrechtlicher Massenverfahren, gebe es bereits zahlreiche Vorschläge der Reformkommission zum Zivilprozess der Zukunft. Keiner dieser Vorschläge sehe aber eine Öffnung für Rechtsschutzversicherer vor.


