DAV begrüßt Berücksichtigung der Digitalisierung des Rechts
Der DAV begrüßt es, dass das Thema “Legal Tech“ nunmehr auch stärker in den Fokus der juristischen Ausbildung gerückt werden soll. Die Einführung eines Fachs “Digitalisierung des Rechts“ mit interdisziplinären Inhalten im Grundstudium sei wünschenswert. Der Vorschlag, Prüfungsleistungen künftig auch digital erbringen zu können, wird vom DAV unterstützt. Eine digitale Abfassung der Aufsichtsarbeiten könne die Lesbarkeit verbessern und damit die Korrektur erheblich erleichtern. Einhergehend sollten juristische Datenbanken, zumindest bezüglich der Standardkommentierungen, während der Aufsichtsarbeiten nutzbar sein.
Gegen Absenkung der Anzahl der Klausuren
Auch sonst ist der DAV gegenüber weiteren Anpassungen des juristischen Ausbildungssystems grundsätzlich aufgeschlossen, sofern darin keine Abkehr vom Staatsexamen und von der stärkeren Praxisorientierung liegt, die mit den Reformen der vergangenen Jahre gestärkt wurde. Eine Verringerung der in den Examina zu schreibenden Klausuren sei generell kritisch zu sehen, meint der Verein. Ein Streichen der beiden Klausuren aus Anwaltssicht im zweiten Examen sei abzulehnen. Positiv steht der DAV dem Vorschlag gegenüber, die Bewertung von Klausuren zu objektivieren, indem von dem System einer Erst- und Zweitbegutachtung hin zu einem System von zwei unabhängigen Gutachten gewechselt wird, aus denen sich dann die Klausurnote als Mittelwert ergibt.
Kritik an weiterer Verschulung
Kritisch sieht der DAV dagegen die Teile der Initiativen, die zu einer weiteren Verschulung des juristischen Studiums und damit zu einer faktischen Einführung des Bachelor- und Mastersystems auch in der juristischen Ausbildung führen würden. Die juristische Ausbildung in Deutschland sei national wie international hoch angesehen. Ein integrierter Bachelor, dessen Mehrwert auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen, die ihn erwerben, zweifelhaft sei, dürfe nicht zu einer weiteren Verschulung der Ausbildung durch Pflichtpräsenzen und Einführung von Credit-Points auch für diejenigen führen, die einen derartigen Abschluss nicht anstreben. Auch die Einführung weiterer Zusatzklausuren im Grundstudium müsse kritisch betrachtet werden, um weiteren Verschulungstendenzen im Studium entgegenzuwirken. Wichtiger sei hier, durch ein gutes Universitätsrepetitorium und einen Examensklausurenkurs auf das Examen vorzubereiten.
Praktische Ausbildung darf nicht verwässert werden
Bei der Einführung eines Teilzeitreferendariats sei ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die praktische Ausbildung, insbesondere die in der Anwaltschaft, nicht verwässert wird. Es bedürfe eines “zweiten Weges“, der sicherstelle, dass trotz Teilzeit hinreichende Fähigkeiten vermittelt werden und keine beruflichen Perspektiven verloren gehen. Auch dürfe eine Teilzeit nicht zu einer zu starken Absenkung der ohnehin knapp bemessenen Vergütung führen.