DAV fordert umfassendes Sicherheitskonzept
Aus dem Gutachten ergibt sich nach Ansicht des DAV, dass vor einer Wiederinbetriebnahme des beA folgende Anforderungen an die IT-Sicherheit des beA realisiert werden sollten: Es muss ein umfassendes Sicherheitskonzept für das beA erstellt werden, welches in wesentlichen Teilen veröffentlicht wird. Dies gelte auch für die zu Grunde liegende Kryptographie, denn nach dem Kerckhoffs-Prinzip gelte, dass Verschlüsselungsverfahren nicht geheim gehalten werden sollten. Der DAV vermutet, dass dieses Sicherheitskonzept, welches auch die “Schnittstellen“ zu den Rechtsanwaltskammern erfassen muss, nicht vor September 2018 erstellt und veröffentlicht werden kann. Bezüglich des Client sollten nicht nur Schwachstellen der Kategorie A, sondern auch solche der Kategorie B beseitigt werden.
Sicherheit vor Schnelligkeit
Nach dem Grundsatz “Sicherheit vor Schnelligkeit“, den auch die BRAK propagiere, müsse sichergestellt werden, dass auch Schwachstellen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Betrieb der Postfächer nicht verhindern, aber behindern können, beseitigt worden sind, bevor das Postfach wieder in Betrieb genommen wird. Auch die übrigen Systembestandteile dürften erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn alle Fehler, die betriebsverhindernd oder -behindernd sind, beseitigt worden sind. Die Beseitigung aller Fehler der Kategorie A und B solle durch eine erneute Begutachtung der secunet bestätigt wurden.
Zeitplan den tatsächlichen Notwendigkeiten anpassen
Der im Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.06.2018 vorgestellte, nach Auffassung des DAV nicht realisierbare Zeitplan müsse den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst werden. Es könne sinnvolle Gründe geben, den beA-Security-Client bald nach der geplanten Veröffentlichung am 04.07.2018 zu installieren, wenn bis dahin alle den Client betreffende Schwachstellen der Kategorie A beseitigt wurden. Es sei aber zu erwarten, dass mit dem Betrieb der beA-Postfächer abgewartet werde, bis die weitere Entwicklung sicher abgeschätzt werden könne. Auch für “Early Adopter“, Verantwortliche in Rechtsabteilungen oder größeren Kanzleien, die eine Vielzahl von Postfächern einrichten müssen, und für die Justiz müsse gewährleistet sein, dass der weitere Zeitplan der BRAK nachvollziehbar, realistisch und zuverlässig ist.
DAV will vor Neustart einmonatigen Zeitpuffer zur Überprüfung
Der vorgestellte Zeitplan habe eine wesentliche Schwäche, denn die BRAK kündige an, dass secunet bis zum 02.09.2018 die Möglichkeit habe, der BRAK mitzuteilen, dass die im Gutachten bezeichneten Fehler beseitigt worden sind. Die BRAK kündige aber nicht an, wie sie verfahren werde, wenn am 02.09.2018 die Bestätigung der secunet nicht oder nicht vollständig vorliegen sollte. Der DAV fordert daher, dass das beA-System erst einen Monat nach der Mitteilung von secunet, dass alle betriebsver- und behinderten Fehler beseitigt worden sind, wieder online gehen sollte. So habe die BRAK die Möglichkeit, die Wiederinbetriebnahme des beA aus nachvollziehbaren sachlichen und transparenten Gründen möglicherweise zu verschieben, ohne dass die weiteren Beteiligten weitere verlorene Investitionen tätigen müssen, weil stets ein sicherer Ankündigungszeitraum von einem Monat verbleiben würde. Hinzu komme, dass die von secunet aufgestellten konkreten Forderungen an die IT-Sicherheit von beA umgesetzt und deren Einhaltung überprüft werden müssen. Dies werde vermutlich nicht vor dem September 2018 abgeschlossen sein.
Sicherheitsniveau soll regelmäßiger Kontrolle unterzogen werden
Das Gutachten hält es für unerlässlich, das beA-System auch zukünftig regelmäßig einem Sicherheits-Audit zu unterziehen. Es sei daher selbstverständlich, dass auch ein jetzt erreichtes Sicherheitsniveau (nach der Beseitigung der Schwachstellen) regelmäßiger Kontrolle unterzogen werden müsse. Die erforderlichen Audits sollten dem noch zu schaffenden Fachbeirat übertragen werden, an dem nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligt werden sollten. Der DAV unterstützt zudem die Forderung der BRAK, den beA-Postfächern die Rolle “buerger-rueck“ solange wieder zu entziehen, bis eine Authentifizierung der Inhaber der EGVP-Postfachinhaber etabliert wurde. Darüber hinaus hat der DAV der BRAK einen Fragenkatalog zum Gutachten von secunet vorgelegt und sie gebeten, diesen zeitnah zu beantworten.