Schellenberg: Kein Platz für staatliche Kriminalisierung
"Dort, wo sich Personen auf ihre Grundrechte berufen und Beistand ersuchen, ist kein Platz für eine staatliche Kriminalisierung anwaltlicher Beratung. Dies wäre unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und würde den Zugang zum Recht in unverhältnismäßiger Weise einschränken", betonte DAV-Präsident Ullrich Schellenberg.
Mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit problematisch
Auch die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats kritisiert in einem Gutachten aus der vergangenen Woche das ungarische Gesetz. Dieses gehe in seiner Sanktionierung – nicht nur der Förderung illegaler Migration, sondern der Hilfe bei der Einleitung von Asylverfahren – sowie generell in seiner mangelnden Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit weit über die durch die Richtlinie 2002/90/EG eröffnete Möglichkeit hinaus, Förderung von illegaler Migration mit Gewinnerzielungsabsicht unter Strafe zu stellen.
Konkrete Anwendung und Auslegung des Gesetzes entscheidend
Die Bedeutung des Gesetzespakets für die Anwaltschaft in Ungarn hänge nun entscheidend von der konkreten Anwendung und Auslegung des Gesetzes ab, heißt es in der Mitteilung des DAV. In Solidarität mit den Rechtsanwälten in Ungarn erwarte der DAV eine Klarstellung, dass anwaltlicher Rechtsbeistand nicht unter Strafe gestellt wird.