DAV begrüßt Paradigmenwechsel beim Arbeitsmarktzugang
Positiv bewertet der DAV, dass der Referentenentwurf gesetzessystematische Vereinfachungen vorsehe. Ebenso begrüßt er beim Arbeitsmarktzugang den Paradigmenwechsel vom präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hin zur Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, so dass bei einer Aufenthaltserlaubnis zukünftig vom Grundsatz her eine Beschäftigung erlaubt sei.
Kritik: "Spurwechsel" wird erschwert
Allerdings zeige sich, dass der Gesetzgeber bestehende Vorschriften verschärfe und den Zugang in den Arbeitsmarkt weiter erschwere. Dies gelte insbesondere für Menschen mit einem "schwachen" Aufenthaltsstatus, insbesondere der Duldung. Hierbei verdeutliche der Ausbau der Versagungstatbestände zur Erteilung einer Ausbildungsduldung, dass der "Spurwechsel" für Menschen mit Duldung in Zukunft wieder schwieriger werden wird. Die Aufnahme einer Assistenz- oder Helferausbildung in den Ausbildungsduldungstatbestand sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings kritisiert der DAV, dass dazu eine Arbeitsplatzzusage für eine anschließende qualifizierte Ausbildung erforderlich sein soll.
Neue Beschäftigungsduldung wegen zu hoher Hürden untauglich
Die neu eingeführte Beschäftigungsduldung ist laut DAV im Grundsatz ebenfalls zu begrüßen. Der damit unternommene Versuch, Ausländer vor einer Abschiebung zu schützen, die bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stünden, sei allerdings in der vorliegenden Form gescheitert. Denn wegen der hohen gesetzlichen Hürden sei nicht damit zu rechnen, dass hierdurch ein praxistauglicher Weg in den Arbeitsmarkt geschaffen wird.