DAV gegen Fahrverbot als Nebenstrafe

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die vom Bundeskabinett am 21.12.2016 beschlossene Einführung eines Fahrverbots als Nebenstrafe bei allgemeinen Straftaten als ungerecht ab. Das Vorhaben führe unter anderem zu einer Privilegierung derjenigen, die einen Führerschein besitzen. Denn nach den Plänen des Kabinetts solle ein Fahrverbot dazu führen können, dass eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. "Im Klartext bedeutet das: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine besitzt, muss unter Umständen in Haft", so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.

Benachteiligung von Berufskraftfahrern und Privilegierung wohlhabender Täter

Ein solches Ergebnis sei schwer zu vermitteln und wäre auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung verfassungsrechtlich bedenklich. Dies gelte auch insofern, als beispielsweise Berufskraftfahrer besonders stark von der Regelung betroffen wären. Auch Pendler in Gebieten mit schlechter Infrastruktur würden wesentlich härter getroffen als Personen in Großstädten, die auf einen guten öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen können. Drüber hinaus würden wohlhabende Täter privilegiert. Sie hätten die Möglichkeit, sich per Taxi oder Fahrdienst eine Alternative zu schaffen.

DAV gegen Einschränkung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen

Die geplante Einschränkung des Richtervorbehaltes lehnt der DAV ebenfalls ab. Der Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben sei grundsätzlich weiter notwendig. Es dürfe nicht verkannt werden, dass die Blutentnahme ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Eine solche "Körperverletzung" bedürfe der gerichtlichen Einwilligung.

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2016.

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