Der Deutsche Anwaltverein unterstützt die geplante Implementierung des Themas "NS-Unrecht" in die juristische Ausbildung. Um angehende Juristen sensibel für die heutigen und die in Zukunft anstehenden ethischen Herausforderungen zu machen, hält der Verein es allerdings für angebracht, nicht nur auf das NS-Unrecht zu verweisen, sondern auch heute und künftig relevant werdende Themen zu benennen.
Bewusstsein der Juristen schärfen
Immer wieder keimten in der Gesellschaft Haltungen und Verhaltensweisen auf, die von Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Hetze gegen andere und verleumderischen Verschwörungsmythen geprägt sind. Sie seien Angriffe auf die grundrechtsstaatliche Basis. Hierfür müssten Juristen ein Bewusstsein haben.
DAV bringt Formulierungswunsch ein
Nach Wunsch des DAV sollte daher die geplante Änderung des § 5a Abs. 2 Satz 3 DRiG wie folgt formuliert werden: "die Vermittlung der Pflichtfächer erfolgt auch in der Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht und darauf aufbauend zugleich in der Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Ideologien und deren Mechanismen und Ausdrucksformen, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und/oder verleumderische Hetze."
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2021.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Funke, Haltung zeigen oder Haltung einnehmen? – Justizunrecht des 20. Jahrhunderts in der Juristenausbildung, NJW 2018, 1930
Rüthers,
Verfälschte Geschichtsbilder deutscher Juristen?,
NJW 2016, 1068
Aus dem Nachrichtenarchiv
Akte Rosenburg zeigt Versäumnisse des Bundesjustizministeriums bei Umgang mit NS-Vergangenheit auf,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.10.2016,
becklink 2004585