DAV fordert Anhebung der Gefangenenvergütung

Anlässlich zweier Verfassungsbeschwerden, die heute und morgen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, betont der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Notwendigkeit einer angemessenen Gefangenenvergütung. Um dem Resozialisierungsanspruch gerecht zu werden, müssen Inhaftierte ein Arbeitsentgelt erhalten, das mehr als nur eine symbolische Anerkennung sei. Der DAV regt dazu die Bildung einer Kommission an.

DAV: Ehrliche Arbeit muss sich lohnen

Laut Pressemitteilung des DAV vom 25.04.2022 liegt der mittlere Tagessatz der Gefangenenver­gütung aktuell bei 14,21 Euro in den alten Bundes­ländern und bei 13,61 Euro in den neuen Bundes­ländern. Ausgehend von einem 8-Stunden-Tag entspreche das einem Stundenlohn von 1,77 bzw. 1,70 Euro. Der DAV sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Der deutsche Strafvollzug beruhe auf dem Prinzip der Resozialisierung. Ehemaligen Strafgefangenen müsse es nach ihrer Entlassung möglich sein, ein straffreies Leben zu führen. Dafür müsse sich ehrliche Arbeit lohnen – faktisch und nach der Überzeugung der Betroffenen. Beides sei bei den aktuellen Sätzen zweifelhaft.

Schuldenspirale und Altersarmut vermeiden

Mit der Vergütung müssten auch etwaige Wiedergutmachungsleistungen, Unterhaltszahlungen oder Schuldenabbau möglich sein. Auch der Altersarmut sei vorzubeugen. Neben der Vergütung würden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Gerade in puncto Rente sei bei langjährigen Inhaftierten die Altersarmut damit vorprogrammiert. Ferner müssten Inhaftierte ihr Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Entlassung selbst ansparen. Der DAV regt die Bildung einer Kommission zur Ermittlung einer gerechten Entlohnung an.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 27. April 2022.