Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Die Liste der Berufskrankheiten ist am 01.08.2017 um fünf weitere Krankheiten erweitert worden. Damit wird für die Betroffenen der jeweiligen Berufsgruppe der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins am 24.08.2017.

Erweiterung betrifft sehr unterschiedliche Berufsgruppen

Neu aufgenommen wurden Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern, Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter.

Betroffene können ihre Ansprüche leichter durchsetzen

Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden. Die Betroffenen können nunmehr leichter gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Ansprüche auf Heilbehandlung beziehungsweise Verletztenrente durchsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2017.

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