"Rationale und evidenzbasierte Kriminalpolitik": DAV veröffentlicht Forderungen zum Strafrecht

Die Dokumentation der Hauptverhandlung solle endlich Gesetz werden, Mandatsgeheimnisse besser geschützt und V-Personen einheitlich geregelt werden. Der DAV hat 12 Forderungen in puncto Straf- und Strafprozessrecht vorgelegt, die Eingang in den Koalitionsvertrag finden sollen.

Die Forderungen für das Straf- und Strafprozessrecht, die der Interessenverband Union und SPD für die kommenden Koalitionsverhandlungen mitgeben möchte, reichen von Vermögensabschöpfung bis Vorratsdatenspeicherung. "Viele gute Vorhaben sind in der letzten Legislatur liegen­ge­blieben oder wurden ausgebremst", heißt es in einer Mitteilung des DAV. Die neue Koalition müsse in Sachen Kriminalpolitik rational und evidenzbasiert vorgehen. Zudem brauche es ein Update des Verfahrensrechts.

Einige Forderungen überraschen wenig. So solle die kommende Regierung mit entsprechenden gesetzlichen Änderungen sicherstellen, dass Beschuldigten in Fällen der notwendigen Verteidigung schon vor ihrer ersten Vernehmung von Amts wegen ein Verteidiger beigeordnet werde.

Zudem müssten schriftliche Unterlagen aus dem Mandatsverhältnis einem Beschlagnahmeverbot unterliegen, "um den Schutz des Mandatsgeheimnisses auch in dieser Hinsicht zu wahren", wie es in der Mitteilung heißt. Im Strafverfahren müsse Transparenz und Kommunikation gestärkt werden. Dies betreffe etwa Hinweise und Verständigungsregelungen, um Verfahren besser und schneller zu beenden.

Strafverfahren auf den Stand der Zeit hieven

Der DAV fordert weiter, die Digitalisierung auch in den Strafprozess einzubeziehen. So erfordere die digitale Transformation ein Umdenken bei der Beweiserhebung und -verwertung, um den Grundsatz des fairen Verfahrens zu garantieren. Die Dokumentation der Hauptverhandlung, die in der letzten Legislaturperiode vom Bundesrat ausdauernd blockiert worden war, müsse dringend wieder aufgegriffen werden.

Einer verbreiteten Forderung insbesondere aus den Reihen Konservativer erteilt der DAV derweil eine Absage: Das Strafmündigkeitsalter solle keinesfalls auf 14 Jahre gesenkt werden, fordert der Verband. Auch vor einer neuen Vorratsdatenspeicherung warnt der DAV.

Zu den weiteren Forderungen des DAV gehören einige Projekte, die in der vergangenen Legislaturperiode entweder nicht abgeschlossen wurden, oder aber die die Ampelregierung gar nicht erst angegangen war. So bauche es dringend eine gesetzliche Regelung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen. Nötig sei weiter eine Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung sowie ein rechtlicher Rahmen für die Sterbehilfe. "Trotz der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2020 ist nach wie vor eine würdevolle freie Entscheidung zur Selbsttötung faktisch unmöglich", heißt es in dem Papier.

Schließlich solle der neue Gesetzgeber sich auch mit den Tötungsdelikten befassen. Der DAV fordert eine umfassende Reform, die auf den Grad der Verantwortung abstellt und auch beim Mord einen Strafrahmen eröffnet. Dazu hat der Verein bereits einen Gesetzentwurf erstellt.

Redaktion beck-aktuell, dd, 12. März 2025.

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