DAV fordert umfassenderen Ansatz für geplante Rechtsbedarfs-Studie des BMF

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die geplante Rechtsbedarfs-Studie des Bundesjustizministeriums. In einem Statement vom 06.08.2019 hat er sich allerdings dafür ausgesprochen, die Forschungsbetrachtung auf mehr Varianten der Rechtsverfolgung zu erweitern, damit geklärt werde, wie es in Deutschland mit dem Zugang zum Recht und möglichen Defiziten insgesamt aussehe.

DAV begrüßt geplante Untersuchung zur Rechtsverfolgung

Das Bundesjustizministerium plane derzeit ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der rücklaufenden Eingangszahlen bei den Zivilgerichten – eine Ausschreibung werde aktuell vorbereitet, erläutert der DAV. Der Grundgedanke, den Zugang zum Recht empirisch zu untersuchen, sei lobenswert, so DAV-Hauptgeschäftsführer Philipp Wendt.

Studie sollte mehr Varianten der Rechtsverfolgung in den Blick nehmen

Eine aussagekräftige Studie zu unbefriedigtem Rechtsbedarf, sogenannten Unmet Legal Needs, sollte aber weitaus mehr Varianten der Rechtsverfolgung in den Fokus nehmen, fordert Wendt. Internationale Studien wählten hier meist einen weiten Ansatz und nähmen alle Situationen in den Blick, in denen es das Potenzial für eine rechtliche Lösung gebe, wobei diese Lösung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, mit oder ohne Anwälte, persönlich oder technisch erfolgen könne. Wichtig zu klären sei doch die Frage, wie es in Deutschland mit dem Zugang zum Recht und möglichen Defiziten insgesamt aussehe, um am Ende nicht nur punktuell Symptome zu bekämpfen, gibt Wendt zu bedenken.

Redaktion beck-aktuell, 7. August 2019.

Mehr zum Thema