DAV fordert mehr Beteiligung der Legislative an Corona-Regelungen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert, dringend wieder zum demokratischen Gesetzgebungsprozess zurückzukehren und das Parlament über grundrechtseinschränkende Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden zu lassen. Damit würden nicht nur die Regeln eher akzeptiert, sondern auch der Rechtsstaat, schreibt der Verein in seiner Mitteilung vom 23.10.2020. Notverordnungen seien nach Monaten der Pandemie so nicht mehr notwendig.

Nicht nur Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage

In Zeiten einer akuten Pandemie könne es notwendig sein, vorübergehend durch Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Sperrstunden die Grundrechte einzuschränken – die Regelungen müssten aber auf einer gesetzlichen Grundlage stehen, wird Rechtsanwältin Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, in der Mitteilung zitiert. Insofern müssten gewählte Volksvertreter darüber entscheiden, und zwar auf Bundes- und Landesebene. Es reiche nicht aus, dass das Handeln nur auf einer Regelung im Infektionsschutzgesetz beruht. Es bedürfe auch einer besseren Ermächtigungsgrundlage.

Zeitdruck nach Monaten der Pandemie als Argument nicht ausreichend 

Für den DAV gilt dies auch in den Bundesländern. In der Pandemie komme dem Föderalismus eine besondere Bedeutung zu: Die Länder reagierten auf die unterschiedliche Entwicklung mit eigenen Maßnahmen. Auch hier müssten die Ermächtigungsgrundlagen verbessert werden. Dass die Exekutive per Verordnung regiere, dürfe keine Dauerlösung sein. "Wir müssen lernen, mit der Krankheit zu leben, auch politisch", so Ruge. Dazu gehöre, dass Regelungen trotz steigender Infektionszahlen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Zeitdruck sei nach Monaten der Pandemie kein Argument mehr.

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2020.