Der Staat müsse unschuldig Inhaftierten für ihre Haftzeit zumindest einen angemessenen symbolischen Ausgleich zahlen, auch wenn der Verlust von Freiheit materiell nicht aufzuwiegen sei, so der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die derzeitige Pauschale von 25 Euro pro Tag sei deutlich zu niedrig. Der Vorsitzende des Ausschusses Strafrecht im DAV, Rechtsanwalt Rainer Spatscheck, bekräftigte in einem Statement die Forderung des Vereins, eine Haftentschädigung von mindestens 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung gesetzlich zu verankern.
BGH entscheidet über Entschädigung nach Abschiebungshaft
Anlass des Statements ist eine anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 18.04.2019. Der Bundesgerichtshof wird im konkreten Fall über eine Entschädigung wegen Abschiebungshaft (Az: III ZR 67/18) entscheiden. Der Kläger nimmt den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland auf eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Hafttag in Anspruch, insgesamt auf 2.700 Euro.
Redaktion beck-aktuell, 18. April 2019.
Aus der Datenbank beck-online
DAV: Beschluss der Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter begrüßt,
FD-StrafR 2017, 396210
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Köln: Freigesprochener erhält für knapp fünf Jahre U-Haft 22.800 Euro Haftentschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.08.2018,
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