Aktueller Betrag im europäischen Vergleich Schlusslicht
"Der Rechtsstaat muss sich auch daran messen lassen, wie er mit Fehlern umgeht. Hat er einem Menschen zu Unrecht seine Freiheit entzogen, muss er diesen Verlust zumindest symbolisch aufwiegen", sagte die Rechtsanwältin und Notarin. Die derzeitige Entschädigungshöhe von 25 Euro sei deutlich niedriger als jene in anderen Ländern und bilde im europäischen Vergleich das Schlusslicht. Für Freiheitsverluste, an denen der Staat nicht schuld war, hätten Betroffene auch in Deutschland in der Vergangenheit schon deutlich mehr als die im Gesetzentwurf geforderten 75 Euro erhalten. In einem Fall sei sogar eine zivilrechtliche Entschädigung von 92 Euro pro Tag gezahlt worden – und das trotz Mitverschuldens des Inhaftierten. Der Staat dürfe in der Entschädigungshöhe nicht hinter dem zurückstehen, was Privatpersonen an Wiedergutmachung zuzumuten sei.
Keine übermäßige fiskalische Belastung zu befürchten
Eine übermäßige fiskalische Belastung des Haushalts beziehungsweise des Steuerzahlers durch eine höhere Haftentschädigung sei nicht zu befürchten. Sie wäre auch bei angemessener Gestaltung des Haftentschädigungsrechts gegenüber anderen sozialen Ausgaben eine vernachlässigbare Größe, so der DAV.