DAV fordert für Vorstandsmitglieder Recht auf "Pausieren"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert in Unterstützung der Initiative #StayOnBoard ein Recht für Vorstandsmitglieder, ihr Mandat in begründeten, gesetzlich festzulegenden Fällen (etwa Mutterschutz oder Elternzeit) haftungsbefreit für bis zu sechs Monate ruhen zu lassen. Dies geht aus einer Initiativstellungnahme vom Oktober 2020 hervor. 

Pausieren bislang mit fortdauerndem Haftungsrisiko verbunden 

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern habe sich in den letzten zwei Jahrzehnten ein stetiger Wandel hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vollzogen. So bestehe etwa ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Eltern- oder Pflegezeit. Für Vorstandsmitglieder gebe es keine vergleichbaren Regelungen, da sie nicht weisungsgebunden sind. Ein Pausieren der Vorstandstätigkeit sei zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrats schon bisher möglich, allerdings bei fortdauerndem Haftungsrisiko: Betroffene müssten auch für das geradestehen, was in ihrer familiär bedingten Abwesenheit entschieden werde. Wer dieses Risiko nicht eingehen wolle, müsse das Mandat bislang abgeben. 

DAV schlägt Verankerung eines Anspruchs im Aktiengesetz vor

Vor diesem Hintergrund schließt sich der DAV der Forderung der Initiative #StayOnBoard nach gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen für ein zeitlich begrenztes Ruhenlassen des Vorstandsmandats bei festgelegten Gründen an. Der DAV schlägt dabei eine aktienrechtliche Lösung vor: Vorstandsmitglieder sollten einen Anspruch haben, bis zu sechs Monate ihr Amt haftungsbefreit ruhen zu lassen. Anlässe könnten neben Mutterschutz und Elternzeit auch die Pflege von Angehörigen oder eine eigene krankheitsbedingte Auszeit sein. Ein bloßes Sabbatical solle nicht ausreichen. Ausnahme-/Härtefallregelungen sollen Unternehmen vor unzumutbaren Situationen schützen. 

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2020.