DAV for­dert Do­ku­men­ta­ti­on von Aus­fäl­len im elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr

Der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) kri­ti­siert, dass Aus­fäl­le der Elek­tro­ni­schen Ge­richts- und Ver­wal­tungs­post­fä­cher (EGVP) nicht aus­rei­chend do­ku­men­tiert wür­den. Er­eig­ne sich eine Stö­rung auf Sei­ten des be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fachs (beA), werde sie in einer öf­fent­li­chen Stö­rungs­his­to­rie ver­zeich­net. Eine sol­che Do­ku­men­ta­ti­on for­de­re der DAV in einem Schrei­ben an die Lan­des­jus­tiz­mi­nis­ter auch für den EGVP-Aus­fall.

Stö­rungs­nach­weis zum Bei­spiel für Wie­der­ein­set­zungs­ge­such re­le­vant

"Erst im April waren meh­re­re Bun­des­län­der und die Bun­des­ge­rich­te von einem EGVP-Aus­fall be­trof­fen", sagte Rechts­an­walt Mar­tin Schaf­hau­sen, Vi­ze­prä­si­dent des DAV. Ob die wäh­rend des Aus­falls ver­sen­de­ten Daten ihre Emp­fän­ger er­reicht hat­ten, war im Nach­hin­ein nicht mehr fest­zu­stel­len. "Be­trof­fe­nen An­wäl­tin­nen und An­wäl­ten muss es er­mög­licht wer­den, spä­ter den Nach­weis über das Vor­lie­gen einer sol­chen Stö­rung zu füh­ren." Es sei lei­der nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die bloße an­walt­li­che Ver­si­che­rung oder die ei­ge­ne Stö­rungs­his­to­rie einem Ge­richt als Nach­weis ge­nü­gen. Ein sol­cher sei aber not­wen­dig, wenn bei­spiels­wei­se ein Wie­der­ein­set­zungs­ge­such be­grün­det oder eine Glaub­haft­ma­chung nach § 130d ZPO er­bracht wer­den soll.

Keine Ma­ni­pu­la­tio­nen durch An­walt­schaft zu be­fürch­ten

"Die Ar­gu­men­ta­ti­on, eine sol­che Stö­rungs­his­to­rie würde Räume für Ma­ni­pu­la­tio­nen durch die An­walt­schaft er­öff­nen, ist völ­lig ab­we­gig", so Rechts­an­walt Schaf­hau­sen wei­ter. Sol­ches Den­ken sei Zeug­nis kom­plett un­be­grün­de­ter Vor­be­hal­te gegen einen gan­zen Be­rufs­stand. "Die An­walt­schaft ist eine ele­men­ta­re Stüt­ze un­se­res Rechts­staats. Die­ses Miss­trau­en ihr ge­gen­über ent­behrt jeder Grund­la­ge und ist schlicht un­an­ge­bracht." Seine For­de­rung be­kräf­tig­te der DAV in einem Schrei­ben an die Lan­des­mi­nis­ter der Jus­tiz, die Bund-Län­der-Kom­mis­si­on für In­for­ma­ti­ons­tech­nik in der Jus­tiz, die Ar­beits­grup­pe IT-Stan­dards in der Jus­tiz und den E-Ju­sti­ce-Rat.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2023.

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