DAV betont Dringlichkeit eines Digitalpakts
Aus Sicht des DAV hat die Forderung nach einem Vorantreiben der Digitalisierung eine akute Komponente: Ab 01.01.2022 sei die Rechtsanwaltschaft zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet. Das bedeute, dass Gerichte ab Januar alle Posteingänge von anwaltlichen Bevollmächtigten ausschließlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten werden.
Aktive beA-Nutzungspflicht ab 2022
"Unsere Forderung nach dem Ausbau der Digitalisierung ist nicht nur Zeitgeist, sondern Zeitdruck", betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge. "In zehn Wochen startet die aktive Nutzungspflicht für das beA. Wenn die Kollegen und Kolleginnen ab Januar sämtliche Anträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einreichen müssen und sich manche Gerichte mit Druckstraßen dafür wappnen, läuft etwas gewaltig schief." Bereits seit Januar 2018 besteht die passive Nutzungspflicht.
Anpassung der Verfahrensordnungen gefordert
Der Digitalpakt müsse die rechtlichen, technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, dass die Rechtspflege im digitalen Zeitalter ankommen kann, fordert der DAV. Die Verfahrensordnungen seien dahingehend zu ändern, dass sie für das digitale Zeitalter passend sind. Es brauche die technische Ausstattung der Gerichte, damit mündliche Verhandlungen per Videokonferenz bei Einverständnis der Parteien bei allen Gerichten möglich sind. Der DAV fordert bundesweite Standards bei Software und Videokonferenztechnik bei der Justiz. Grundvoraussetzung für jedes Digitalisierungsvorhaben sei schließlich der bundesweite Breitbandausbau – der auch die Upload-Geschwindigkeit im Blick haben müsse.
Einbeziehung der Anwaltschaft bei Entwicklung neuer Formate
Ein Digitalpakt für Justiz und Rechtspflege muüsse unter Beteiligung aller Akteure geschlossen werden, so der Anwaltverein weiter. "Aufgrund der Nähe zu den Rechtsuchenden sei die anwaltliche Expertise ein wertvoller Faktor, auf den man in der Debatte um neue Formate nicht verzichten sollte", mahnt Ruge. Dies betreffe auch mögliche Legal-Tech-Angebote der und für die Justiz, etwa ein Online-Klage-Tool. Auch hier sei die Anwaltschaft rechtzeitig schon bei der Planung und Entwicklung zu beteiligen.