DAV fordert Begrenzung des Unterhalts für Geschiedene

Die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner sollten nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weiter eingeschränkt werden. Das geltende Recht setze noch immer zu wenig Anreize für Geschiedene, nach einer gescheiterten Ehe eigenverantwortlich ihre Zukunft zu gestalten, sagte der Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht, Wolfgang Schwackenberg, der Deutschen Presse-Agentur. "Das derzeitige Regelwerk festigt wechselseitige Abhängigkeiten."

DAV: Lebenslanger Unterhalt sollte die Ausnahme sein

Der Anwaltverein schlägt daher vor, den lebenslangen Unterhalt nur noch als Ausnahme vorzusehen. "Der befristete Unterhalt sollte hingegen zur Regel werden." Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber den Rechtsbereich vereinfachen - und damit auch mehr Planbarkeit ermöglichen. Denn das deutsche Unterhaltsrecht sei im europäischen Vergleich "äußerst kompliziert". Schon mit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 wurde das Prinzip der Eigenverantwortung von Ehegatten eingeführt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu müssen sich Alleinerziehende nach dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Vollzeitstelle suchen.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter widerspricht

Widerspruch kam vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. "Das ist kein guter Vorschlag, insbesondere für Frauen und Mütter", sagte die Bundesvorsitzende Erika Biehn der dpa. Unter dem Vorwand, zu vereinfachen und damit Kosten zu senken, dürfe die Situation geschiedener Frauen keinesfalls noch weiter verschlechtert werden. Biehn sagte, Alleinerziehende wollten finanziell gerne auf eigenen Füßen stehen, doch stünden dem praktisch oft gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Weg. So fehle es an flexibler Kinderbetreuung, familienfreundlichen Arbeitsverhältnissen sowie einer gleichmäßigen Aufteilung der Hausarbeit und Kinderbetreuung in Paarfamilien. "Die Folgen kennen wir: Eine massive Armutsgefährdung Alleinerziehender und ihrer Kinder von 44 Prozent." Derzeit beziehen rund 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Hartz IV.

Hintergrund

Im Jahr 2014 gab es 2,7 Millionen Alleinerziehende. 60 Prozent davon - fast ausschließlich Frauen - hatten minderjährige Kinder zu betreuen. Gegenüber 2004 ist ihre Zahl um rund 4 Prozent gestiegen. Biehn sagte: "Diese Mütter leben mit ihren Kindern überwiegend in sehr bescheidenen Lebensverhältnissen und rackern sich täglich ab, um sich und ihre Kinder über die Runden zu bringen." Konkret schlägt der DAV vor, die zurzeit sieben Unterhaltstatbestände auf drei einzudampfen. Demnach dürfte etwa der betreuende Elternteil, also meist die Frau, in den ersten drei Jahren nach der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Mache sie es doch, würden Einkünfte daraus auf den Unterhaltsanspruch nicht angerechnet.

 

Redaktion beck-aktuell, 18. April 2017 (dpa).

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