DAV fordert Aufklärung über Schutz der Anwaltschaft vor "Pegasus"

Vor dem Hintergrund von Medienberichten über Erwerb und Einsatz der umstrittene Spionagesoftware "Pegasus" durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) vom Bundesinnenministerium Aufklärung darüber, wie die Anwaltschaft vor Ausspähung mittels "Pegasus" geschützt wird. Mit der Software des israelischen Unternehmens NSO können Handys umfangreich ausspioniert werden – inklusive verschlüsselter Kommunikation.

Sorge um anwaltliches Berufsgeheimnis

Die Missbrauchsgefahr sei erheblich, betont der DAV: Der "Pegasus"-Trojaner soll in autoritären Staaten schon gegen Oppositionelle, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt worden sein. "Internationale Rechercheverbünde kamen zu dem Ergebnis, dass zu den vorwiegend betroffenen Berufsgruppen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen. Im Hinblick auf das anwaltliche Berufsgeheimnis würde der DAV von der Bundesregierung hierzu gern ein paar Antworten erhalten", erklärt DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge.

Ausreichender Schutz der Anwaltschaft vor Ausspähung?

Der DAV frage in seinem Schreiben vom 22.07.2022 etwa, ob die Software eingeschränkt werde, um den Ansprüchen des deutschen Rechtsstaats gerecht zu werden. Er wolle insbesondere wissen, wie die Bundesregierung sicherstelle, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit internationaler Mandantschaft nicht durch andere Staaten mittels dieser oder ähnlicher Software überwacht werden. Ferner frage er, wie generell der Schutz der Anwaltschaft und ihrer Mandantschaft vor Spionagesoftware wie Pegasus gewährleistet werden könne.

Redaktion beck-aktuell, 4. August 2022.