Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert in einer Pressemitteilung vom 26.11.2019, dass "die beiden wichtigsten deutschen Digital-Gesetze", das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), endlich an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst werden, um bestehende erhebliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Cookie-Entscheidung des EuGH sorgt für Rechtsunklarheit
Angesichts der zuletzt ergangenen Cookie-Entscheidung des EuGH sei die deutsche Rechtslage umso bedenklicher – denn sie sei nach wie vor unklar, heißt es in dem Statement von Simon Assion, Mitglied des DAV-Ausschusses IT-Recht. Der EuGH habe deutlich gemacht, dass bei vielen Cookies ein aktives Akzeptieren nötig sei, etwa ein Klick auf einen "OK"-Button (sogenanntes Opt-in-Verfahren). Die deutsche Regelung im TMG scheine aber etwas anderes zu besagen. Dies sei einer von vielen Bereichen, in dem der deutsche Gesetzgeber seit Jahren erhebliche Rechtsunsicherheit zulasse, indem er im TMG und TKG einen veralteten Wortlaut stehenlasse. TMG und TKG müssten endlich an bindende europarechtliche Vorgaben angepasst werden.
Redaktion beck-aktuell, 26. November 2019.
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Cookies), BeckRS 2019, 22831
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH: Keine Cookie-Speicherung ohne aktive Einwilligung des Internetnutzers, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.10.2019, becklink 2014278