"Dringend notwendig": DAV fordert Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

Auch Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sollen zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein. Das fordert der DAV vor dem Hintergrund des Strafverfahrens gegen drei Mitarbeitende des Fanprojektes des Fuß­ball­ver­eins Karls­ru­her SC.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) regt an, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, und zwar in Bezug auf Privatgeheimnisse, die dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegen.

Eine verlässliche Vertrauensbasis sei die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit – gerade mit vulnerablen Gruppen, führt der DAV an. Daher sei es nicht mehr zeitgemäß, die Zeugnisverweigerungsrechte allein auf die Arbeitsfelder der Schwangerschaftskonfliktberatung und der Drogenberatung zu beschränken.

In seiner Stellungnahme argumentiert der DAV auch mit § 203 StGB. Dieser stelle die Verletzung von Privatgeheimnissen auch durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unter Strafe. Die Ausklammerung dieser Berufsgruppe hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts stehe dazu im Widerspruch.

Anlass: Strafverfahren gegen Mitarbeitende des KSC-Fanprojektes

Hintergrund der DAV-Forderung ist das Strafverfahren gegen drei Mitarbeitende des Fanprojektes des KSC wegen versuchter Strafvereitelung. Dort war eine Pyro-Aktion von Fans außer Kontrolle geraten, es kam zu Verletzungen. Die Fanprojekt-Mitarbeitenden hätten im Nachgang Personen der Fanszene mit Menschen zusammengeführt, die bei der Aktion verletzt worden waren. In moderierten Gesprächen sollte der Vorfall aufgearbeitet werden.

Um an Informationen über die möglichen Täter zu kommen, forderten die Ermittler im Nachgang die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen auf, über die ihnen in diesem Rahmen anvertrauten Informationen als Zeugen bzw. Zeuginnen auszusagen. Sie weigerten sich und wurden erstinstanzlich wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. In der Berufungsinstanz wurden die Strafverfahren dann gegen Geldauflagen eingestellt.

Redaktion beck-aktuell, kw, 23. März 2026.

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