Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten – so sieht es das Gesetz vor. Zwar erlaubt es Ausnahmen, doch diese würden in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt, so der DAV. In einigen Ländern würden Menschen, die Sozialleistungen beziehen, generell von der Einbürgerung ausgeschlossen. Betroffen seien unter anderem Auszubildende, Pflegepersonen oder dauerhaft kranke Menschen.
"Diese Benachteiligung war nicht gewollt, darf auch gar nicht gewollt sein", betonte Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus dem DAV-Ausschuss Migrationsrecht. Eine solche Praxis sei verfassungsrechtlich höchst problematisch.
"Besondere Härte" streichen – für mehr Gerechtigkeit
Der DAV sieht in der geplanten sechsten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Chance zur Korrektur. Der Vorschlag des Vereins ist einfach: Würde im Gesetz die Formulierung "besondere Härte" zu "Härte" vereinfacht, wäre damit bereits viel gewonnen. Die Ausnahmeregelung würde breiter gelten – und die bisherige restriktive Auslegung wäre rechtlich nicht mehr haltbar, erklärt Oberhäuser.
Alternativ könne laut DAV auch ein klarer Verweis im Gesetz auf die Ausnahmeregelung eingefügt werden. So würde der Gesetzgeber unmissverständlich deutlich machen, dass auch Menschen mit Sozialleistungsbezug ein Einbürgerungsanspruch zustehen kann – sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.