Kindermann: Wegen Komplexität kleine Schritte statt großen Reformvorhabens
"Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine fortschreitende Digitalisierung der Gerichtsabläufe sowie die elektronische Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten und Akteure mit der Justiz ist", so Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, der stellvertretend für Minister Marco Buschmann die Teilnehmenden begrüßte. Kindermann erklärte, das Vorhaben sei vielschichtig und müsse in zahlreichen kleinen Schritten angegangen werden. Ein großes Reformvorhaben sei angesichts der Komplexität des Themas nicht möglich. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer interprofessionellen Diskussion. So seien auch technischer Sachverstand und Expertise in Kommunikationsdynamiken vonnöten. Am Ende müsse dennoch ein einheitliches Gesamtkonzept stehen – länderspezifische Insellösungen zerfaserten den Prozess und schafften neue Barrieren.
Bundeseinheitliches Videoportal der Justiz soll bis 2023 einsatzbereit
Laut DAV wurden auch die Konzepte des Bundesjustizministeriums für ein Online-Klagetool vorgestellt. Bisher handele es sich dabei zwar nur um eine Erprobung neuer Möglichkeiten für eng begrenzte Fragestellungen. Die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse könnten jedoch auch Erfahrungen für weitere Digitalisierungsmöglichkeiten erbringen. Wie genau diese aussähen – ob es Teilnahmepflichten gebe und wer Klage erheben könne – sei dabei zwar noch offen. Ein bundeseinheitliches Videoportal der Justiz solle jedoch spätestens bis 2023 einsatzbereit sein, so Staatssekretär Strasser.