Zustimmung der Betroffenen einzuholen
"Viele Nutzer vergessen, dabei die rechtlichen Bedingungen zu beachten", warnt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, dem Rechtsinformationsportal des Deutschen Anwaltvereins. So sei das Livestreaming von einem Konzert beispielsweise nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig. Auch die Persönlichkeitsrechte von anderen Menschen würden beim Livestreaming oft missachtet. "Wenn Sie von einer Party Bilder senden, sollten Sie die anderen Teilnehmer um Zustimmung bitten", rät Swen Walentowski. Wer sich durch solche Aufnahmen geschädigt fühlt, könne den Urheber verklagen.