DAV beantwortet Fragenkatalog zu Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im Rahmen eines Fragenkatalogs zur REFIT-Überprüfung der RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht Stellung genommen. Unter anderem hält er es zur Verbesserung des Opferschutzes für sinnvoll, die Registrierung eines Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde von der Vorlage einer Versicherungsdeckung abhängig zu machen. REFIT ist das Programm der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung.

Schließung der Regelungslücke bei Insolvenz

Der DAV schlägt außerdem vor, die bisherige Regelungslücke bei der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zu schließen. Die Entschädigungsstelle im Staat des Hauptsitzes der insolventen Versicherung sollte letztlich den Ausfallschaden tragen. Aus Gründen des Opferschutzes sollte das System der Abwicklung der Schäden nach Auffassung des DAV dabei durch die Entschädigungsstelle im Mitgliedsstaat, in dem der Geschädigte seinen Wohnsitz hat, übernommen werden.

Einheitliche Verjährungsfristen in Europa

Da in der gerichtlichen Praxis in Deutschland ständig Fälle aufträten, in denen Klagen wegen Verjährungsfristen abgewiesen oder zurückgenommen werden, die weit kürzer waren, als die im deutschen Recht vorgesehenen, regt der DAV an, die unterschiedlichen Verjährungsfristen sowie die unterschiedlichen Systeme, den Fristenlauf zu hemmen, auf europäischer Ebene zu harmonisieren.

Verbesserte Erstattung von Rechtsverfolgungskosten

Der DAV hält es zudem für erforderlich, die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten zu verbessern. Das Verkehrsopfer eines Unfalls im Ausland sei regelmäßig bei der Regulierung eines Auslandsunfalls überfordert. Der Geschädigte bedürfe in dieser Situation dringend der professionellen Hilfe durch einen unabhängigen rechtlichen Vertreter. Die dabei anfallenden Kosten müssten, jedenfalls in einem angemessenen Umfang, erstattet werden.

Gleicher Versicherungsschutz für selbstfahrende Fahrzeuge

Nach Ansicht des DAV ist es dringend notwendig, selbstfahrende Fahrzeuge unter den gleichen Versicherungsschutz zu stellen wie von Fahrern gesteuerte Fahrzeuge. Deswegen sollte die Richtlinie hinsichtlich der selbstfahrenden Fahrzeuge dahingehend erweitert werden, dass der Versicherungsschutz und auch die zivilrechtliche Haftung nicht an mangelndem Verschulden scheitern, fordert der DAV. In den Mitgliedsstaaten, die den Schadenersatz vom Nachweis eines Verschuldens abhängig machen, sei die Schadenersatzverpflichtung von einem beweisbaren menschlichen Fehlverhalten abzukoppeln, auf den Verschuldensvorwurf sei zu verzichten.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2017.

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