Schließung der Regelungslücke bei Insolvenz
Der DAV schlägt außerdem vor, die bisherige Regelungslücke bei der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zu schließen. Die Entschädigungsstelle im Staat des Hauptsitzes der insolventen Versicherung sollte letztlich den Ausfallschaden tragen. Aus Gründen des Opferschutzes sollte das System der Abwicklung der Schäden nach Auffassung des DAV dabei durch die Entschädigungsstelle im Mitgliedsstaat, in dem der Geschädigte seinen Wohnsitz hat, übernommen werden.
Einheitliche Verjährungsfristen in Europa
Da in der gerichtlichen Praxis in Deutschland ständig Fälle aufträten, in denen Klagen wegen Verjährungsfristen abgewiesen oder zurückgenommen werden, die weit kürzer waren, als die im deutschen Recht vorgesehenen, regt der DAV an, die unterschiedlichen Verjährungsfristen sowie die unterschiedlichen Systeme, den Fristenlauf zu hemmen, auf europäischer Ebene zu harmonisieren.
Verbesserte Erstattung von Rechtsverfolgungskosten
Der DAV hält es zudem für erforderlich, die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten zu verbessern. Das Verkehrsopfer eines Unfalls im Ausland sei regelmäßig bei der Regulierung eines Auslandsunfalls überfordert. Der Geschädigte bedürfe in dieser Situation dringend der professionellen Hilfe durch einen unabhängigen rechtlichen Vertreter. Die dabei anfallenden Kosten müssten, jedenfalls in einem angemessenen Umfang, erstattet werden.
Gleicher Versicherungsschutz für selbstfahrende Fahrzeuge
Nach Ansicht des DAV ist es dringend notwendig, selbstfahrende Fahrzeuge unter den gleichen Versicherungsschutz zu stellen wie von Fahrern gesteuerte Fahrzeuge. Deswegen sollte die Richtlinie hinsichtlich der selbstfahrenden Fahrzeuge dahingehend erweitert werden, dass der Versicherungsschutz und auch die zivilrechtliche Haftung nicht an mangelndem Verschulden scheitern, fordert der DAV. In den Mitgliedsstaaten, die den Schadenersatz vom Nachweis eines Verschuldens abhängig machen, sei die Schadenersatzverpflichtung von einem beweisbaren menschlichen Fehlverhalten abzukoppeln, auf den Verschuldensvorwurf sei zu verzichten.