Finanzstarke Täter würden privilegiert
Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis als allgemeine Sanktionsmöglichkeit jenseits von Verkehrsstraftaten seien abzulehnen – auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, so Voigt: Der Berufskraftfahrer wäre besonders von einer solchen Regelung betroffen. Aber auch die Pendlerin aus der Provinz träfe diese Konsequenz ungleich härter als den Großstädter mit guter ÖPNV-Vernetzung. Finanzstarke Täter würden indes privilegiert: Sie hätten die Möglichkeit, auf Taxi oder Fahrdienste auszuweichen, betonte Voigt. Dabei sei besonders zu bedenken: Menschen, die keine Alternative zum Auto haben, könnten verleitet werden, ohne Führerschein zu fahren und damit eine Straftat zu begehen – womöglich ohne zuvor je gegen verkehrsrechtliche Regeln verstoßen zu haben. Diese rechtliche und faktische Absurdität müsse unbedingt vermieden werden.