Novellierung nutzt durch DS-GVO eingeräumte Gestaltungsspielräume
Die Reform sei erforderlich, weil Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU (VO (EU) 2016/679 und RL (EU) 2016/680) anpassen muss, erläutert die Regierung. Das novellierte BDSG ergänze die neue, unmittelbar in Deutschland geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Gesetzesnovelle würden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräume. Daneben würden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie "Polizei und Justiz" umgesetzt.
Änderung weiterer Gesetze
Weiter sehe das Gesetz Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultierten, so die Regierung. Geändert werden müssten etwa das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst. Neu gefasst werde auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausübten (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel 10-Gesetz.