Datenschutzrechtsnovelle verkündet

Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie "Polizei und Justiz" ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Dies teilte die Bundesregierung am 05.07.2017 mit. Es tritt in seinen wesentlichen Regelungen am 25.05.2018 in Kraft. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Novellierung nutzt durch DS-GVO eingeräumte Gestaltungsspielräume

Die Reform sei erforderlich, weil Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU (VO (EU) 2016/679 und RL (EU) 2016/680) anpassen muss, erläutert die Regierung. Das novellierte BDSG ergänze die neue, unmittelbar in Deutschland geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Gesetzesnovelle würden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräume. Daneben würden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie "Polizei und Justiz" umgesetzt.

Änderung weiterer Gesetze

Weiter sehe das Gesetz Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultierten, so die Regierung. Geändert werden müssten etwa das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst. Neu gefasst werde auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausübten (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel 10-Gesetz.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.

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