Datenschutzbeauftragter: Reform des Urheberrechts birgt datenschutzrechtliche Risiken

Die aktuell in Brüssel diskutierte Reform des Urheberrechts könnte nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, zu erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen. In einer Mitteilung vom 26.02.2019 warnt er vor möglichen Konsequenzen der geplanten Novelle. Gerade beim Einsatz sogenannter Uploadfilter bestehe die Gefahr, dass wenige große Anbieter, die eine entsprechende Technik zur Verfügung stellen, verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen.

Rückgriff auf Angebote großer IT-Unternehmen zu erwarten

Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert würden, werde es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen, betonte Kelber. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig würden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen würden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiere, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet würden.

Weitere Konzentration von Daten bei wenigen Anbietern zu befürchten

Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste laufe. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzer erhalten, verdeutliche unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook. Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des Datenschutzbeauftragten daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des nur ein paar Wochen alten Beschlusses des Bundeskartellamts zu Facebook sollte der Fokus eigentlich darauf gelegt werden, genau das Gegenteil zu erreichen, fordert Kelber.

Kelber fordert klare Positionierung der EU

Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden: Wenn die EU der Auffassung sei, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen könnten, müsse sie dies klar darlegen, betonte er. Andernfalls müssten die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, dürfe dies nicht auf dem Rücken und zulasten des Datenschutzes der Internetnutzer erfolgen, mahnt Kelber.

Haftung für Plattformbetreiber geplant

Mit der aktuellen Urheberrechtsreform plant die EU unter anderem, Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber gewerblichen Internet-Plattformen wie zum Beispiel Youtube zu stärken. Plattformbetreiber sollen künftig haften, wenn sie keine Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Verbreitung geschützter Werke über ihren Dienst getroffen haben.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2019.