SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Viele Fragen sind noch ungelöst. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durch gesetzliche Änderungen für möglich. "Die weitergehende oder sogar pauschale Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage, die noch geschaffen werden muss", sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch). "Eine gesetzliche 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist aber grundsätzlich datenschutzrechtlich vorstellbar."
Kelber: Klare, rechtssichere Regelungen erforderlich
Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse "datenschutzfreundlich ausgestaltet werden", sagte Kelber. Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen. "Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen."
Redaktion beck-aktuell, 10. November 2021 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
VGH München, Verfassungsgemäßheit der bayerischen 3G-Regelung, NJW 2021, 3269
Hidalgo/Ceelen/Buziek, "3G-Regelung" im Betrieb - Nicht so unzulässig wie gedacht?, NJW 2021, 3151
Thüsing, Lehren aus der Pandemie: Zwang, Anreiz und Appell als Instrumente des (Arbeits-)Rechts, NJW 2021, 2789
Stöhr, Ablehnung der Corona-Impfung als Kündigungsgrund?, NZA 2021, 1215
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Ampel-Parteien wollen 3G-Regelung am Arbeitsplatz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.11.2021, becklink 2021426