Datenabgleich für Kunden nicht erkennbar
Vattenfall wollte mit dem Datenabgleich verhindern, dass die Kundinnen und Kunden solche Bonus-Verträge nicht so regelmäßig abschließen, dass sich dieses Angebot zur Neukundenwerbung für das Unternehmen nicht mehr rentiert. Um dies zu überprüfen, nutzte Vattenfall Rechnungen aus früheren Vertragsbeziehungen mit diesen Kundinnen und Kunden, die nach steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben ohnehin für bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Für die Kundinnen und Kunden war nicht erkennbar, dass ein Datenabgleich stattfand.
Datenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen Transparenzpflichten
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) kam nach einer Prüfung des Vorgangs zu dem Ergebnis, dass Vattenfall durch dieses Vorgehen gegen die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten im Sinne der Art. 12, 13 DS-GVO verstoßen hat, da die Kundinnen und Kunden über den Datenabgleich nicht ausreichend informiert worden seien. Betroffen waren insgesamt rund 500.000 Personen. Der HmbBfDI hat daraufhin gegen Vattenfall ein Bußgeld von 901.388,84 Euro verhängt.
Rechtswidrigkeit betrifft nur die unzureichend erfüllten Transparenzpflichten
Die festgestellte Rechtswidrigkeit beziehe sich nicht auf den Datenabgleich an sich, sondern sei auf die nicht ausreichend erfüllten Transparenzpflichten beschränkt, heißt es in der Mitteilung des Datenschutzbeauftragten vom 24.09.2021 weiter. Das verhängte Bußgeld berühre auch nicht die weitergehende Frage, ob ein solcher Abgleich überhaupt zulässig sei. Dies sei in der DS-GVO nicht ausdrücklich geregelt, es existierten insoweit keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben.
Informierte Entscheidung der Verbraucher künftig möglich
Der HmbBfDI hat mit Vattenfall ein Verfahren abgestimmt, das nach seiner Auffassung sowohl die Datenschutzrechte von Kundinnen und Kunden als auch die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens berücksichtigt. Sowohl erstmalig an einem Vertragsschluss mit Vattenfall Interessierte als auch Bestandskundinnen und -kunden würden nun transparent und verständlich über den Datenabgleich und dessen Zweck informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch künftig informiert entscheiden, ob sie einen rabattierten Bonusvertrag abschließen möchten, der die interne Überprüfung ihres Status als Neukunde beinhaltet, oder einen nicht rabattierten Vertrag ohne einen solchen Abgleich, so Ulrich Kühn, der amtierende HmbBfD.
Warnung an andere Unternehmen
Weil Vattenfall mit dem Datenschutzbeauftragten kooperierte und den intransparenten Datenabgleich unmittelbar nach dem ersten Tätigwerden des HmbBfDI gestoppt hat, war das Bußgeld laut Datenschutzbeauftragtem deutlich zu reduzieren. Die dennoch verhängte Höhe sollte allen Unternehmen eine Warnung sein, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen. Insbesondere bei einer Vielzahl von Betroffenen seien – wie in dem vorliegenden Fall – hohe Bußgelder klar angezeigt, so Ulrich Kühn abschließend.