Datenschützer kritisieren geplante Umsetzung der EU-Datenschutzregeln

Die Pläne der Bundesregierung zur konkreten Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Deutschland stoßen unter Datenschützern auf harsche Kritik. Auch der jüngste Entwurf werde den Erwartungen allenfalls im Ansatz gerecht, bemängelte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel. "In einigen Punkten ist sogar eine Europarechtswidrigkeit zu befürchten", schrieb Thiel in einem Gastbeitrag auf "netzpolitik.org". Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf sollen die Datenschutzbestimmungen in Europa auf ein EU-weit einheitliches Niveau gehoben werden.

Generelle Absenkung des Datenschutzniveaus befürchtet

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) befürchteten jedoch eine generelle Absenkung des Datenschutzniveaus in Deutschland, erläutert Thiel. So sollen dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge die Rechte Betroffener eingeschränkt werden, wenn es etwa um Auskunftsrechte darüber geht, was mit den eigenen Daten geschieht. Eine Informationspflicht soll demnach nicht gelten, wenn sie mit "unverhältnismäßigem Aufwand" verbunden ist oder den Geschäftszwecken des Verantwortlichen entgegensteht.

Bayerns Datenschutzbeauftragter fordert zumindest Beibehaltung deutschen Mindeststandards

Auch der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri ging mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Er habe den Eindruck, "dass man nicht gewillt ist, das EU-Recht ganz ernst zu nehmen", sagte er am 31.01.2017 in München. Vorschläge zur Anwendung der Datenschutzreform der Europäischen Union in Deutschland hätten ihn "vorsichtig gesagt irritiert". Er appellierte an die Bundesregierung, die Entwürfe zu überdenken und "zumindest den deutschen Mindeststandard zu halten".

Grünen-Europaabgeordneter sieht Verstoß gegen EU-Recht

"Die Bundesregierung macht der Wirtschaft Geschenke auf Kosten der Verbraucher und bricht damit europäisches Recht", sagte der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht den "Stuttgarter Nachrichten".

Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett voraussichtlich am 01.02.2017

Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 01.02.2017 verabschieden. Nach jahrelangen Verhandlungen soll die EU-Verordnung bis Mai 2018 in allen europäischen Ländern in jeweils nationales Recht gegossen sein.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017 (dpa).

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